Ehemaliger Geschäftsführer bedient sich nochmal

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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fritzCard
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Ehemaliger Geschäftsführer bedient sich nochmal

Beitrag von fritzCard »

Hallo

wir knobeln hier zu zweit an einem Fall: Der abberufene Geschäftsführer einer GmbH überweist sich vom Geschäftskonto nochmal Geld. Das klappt, weil man vergessen hat, ihm die Kontovollmacht zu entziehen.

Im Moment scheint das straflos zu sein:
- Diebstahl (-) keine Sache
- Unterschlagung auch (-)
- Untreue (-) weil keine Vermögensbetreungspflicht mehr (nach Rspr. da im Ref.)
- 266b (-) weil nicht unbefugt...

Irgendwas übersehen? Irgendwie tut die (vermeintliche) Straflosigkeit weh....
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