Hallo
wir knobeln hier zu zweit an einem Fall: Der abberufene Geschäftsführer einer GmbH überweist sich vom Geschäftskonto nochmal Geld. Das klappt, weil man vergessen hat, ihm die Kontovollmacht zu entziehen.
Im Moment scheint das straflos zu sein:
- Diebstahl (-) keine Sache
- Unterschlagung auch (-)
- Untreue (-) weil keine Vermögensbetreungspflicht mehr (nach Rspr. da im Ref.)
- 266b (-) weil nicht unbefugt...
Irgendwas übersehen? Irgendwie tut die (vermeintliche) Straflosigkeit weh....
Ehemaliger Geschäftsführer bedient sich nochmal
Moderator: Verwaltung
- fritzCard
- Super Power User
- Beiträge: 812
- Registriert: Montag 24. November 2003, 23:42
- Ausbildungslevel: RA