Anprüfen von Tatbeständen...

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Anprüfen von Tatbeständen...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hatte kürzlich in einr HA nicht mehr genung Platz und musste einge Delikte rausschmeißen. Meine Frage ist nun, wenn im SV klar eine gefährliche KV (mittels Waffe) vorliegt, aber im SV nichts dazu steht ob für das Opfer die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung besteht, sollte man dann § 221 StGB überhaupt ansprechen :-k :-k :-k
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

221? Eine Aussetzung? Ich kann das zwar gerade nicht in den Zusammenhang mit der gefährlichen KV bringen, aber wenn etwas nicht im Sachverhalt steht, dann darf man es dort auch nicht hereininterpretieren. Nicht in jeder Verletzung (denken wir nur an einen Streifschuss) ist eine Gefahr des Todes zu sehen.

Bonny
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Täter schlägt Opfer nieder und haut ab ??? Dachte da (vielleicht ja auch etwas abwegig) mal an §221 StGB (Versetzen oder Im-Stich-Lassen)... Habe das aber auch so gesehen wie du sagst und es nicht in der HA angeprüft...

Dank für die Antwort...
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