ahoi!
wie baut man den § 30 in die Prüfung ein?
Nach der Versuchsprüfung, mittendrin, neuer Obersatz (§ darin erwähnen)..?
§ 30 StGB
Moderator: Verwaltung
- BuggerT
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Gibts Fälle dazu im Netz oder in einschlägigigen Büchern?
Ist es ratsam den "normalen" Versuch vorher zu prüfen (dieser würde am unmittelbaren Ansetzen scheitern, im Fall geht es um zwei Leute die sich für den nächsten Tag verabreden um ein Verbrechen zu verüben, dieses bereits durchgeplant haben letztlich aber Angst bekommen und die Sache sein lassen) oder geht man gleich auf § 30 ein?
Ist es ratsam den "normalen" Versuch vorher zu prüfen (dieser würde am unmittelbaren Ansetzen scheitern, im Fall geht es um zwei Leute die sich für den nächsten Tag verabreden um ein Verbrechen zu verüben, dieses bereits durchgeplant haben letztlich aber Angst bekommen und die Sache sein lassen) oder geht man gleich auf § 30 ein?
Geppert Jura 1997, 546 ff. - Die versuchte Anstiftung nach § 30 StGB
JZ 1979, 775 ff. - Versuchs- und Rücktrittsprobleme bei mehreren
Tatbeteiligten
Kudlich JuS 2002, 27 (29).
Kaspar JuS 2004, 409 ff. - Fallbearbeitung zu § 30 StGB
Pragal JuS 2004, 791 ff. - Fallbearbeitung
P.S.: Ist nur bei Vebrechen unter Strafe gestellt...
JZ 1979, 775 ff. - Versuchs- und Rücktrittsprobleme bei mehreren
Tatbeteiligten
Kudlich JuS 2002, 27 (29).
Kaspar JuS 2004, 409 ff. - Fallbearbeitung zu § 30 StGB
Pragal JuS 2004, 791 ff. - Fallbearbeitung
P.S.: Ist nur bei Vebrechen unter Strafe gestellt...