§ 30 StGB

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 30 StGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ahoi!

wie baut man den § 30 in die Prüfung ein?
Nach der Versuchsprüfung, mittendrin, neuer Obersatz (§ darin erwähnen)..?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ich prüfe das in einer eigenen Prüfung. Natürlich erwähnst du dann auch im Obersatz den § 30 (genau zitieren!!).


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gibts Fälle dazu im Netz oder in einschlägigigen Büchern?


Ist es ratsam den "normalen" Versuch vorher zu prüfen (dieser würde am unmittelbaren Ansetzen scheitern, im Fall geht es um zwei Leute die sich für den nächsten Tag verabreden um ein Verbrechen zu verüben, dieses bereits durchgeplant haben letztlich aber Angst bekommen und die Sache sein lassen) oder geht man gleich auf § 30 ein?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Geppert Jura 1997, 546 ff. - Die versuchte Anstiftung nach § 30 StGB

JZ 1979, 775 ff. - Versuchs- und Rücktrittsprobleme bei mehreren
Tatbeteiligten

Kudlich JuS 2002, 27 (29).

Kaspar JuS 2004, 409 ff. - Fallbearbeitung zu § 30 StGB

Pragal JuS 2004, 791 ff. - Fallbearbeitung










P.S.: Ist nur bei Vebrechen unter Strafe gestellt...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke
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