Wenn A auf B schießt (mit Tötungsvorsatz), B danach noch lebt und A seinen ersten Rettungsversuch abbricht bevor dieser irgendeine Wirkung hat, kurz danach dann aber doch den Krankenwagen ruft, (B stirbt später weil Krankenwagen Unfall hat)
macht sich A dann wegen versuchtem Unterlassen strafbar???
Würde ich bejahen (versuchte unterlassene Hilfeleistung), da A ja Garant und ein Unglücksfall vorliegt. Weiter würde ich sagen, dass es sich um einen versuchten Totschlag handelt mit Rücktritt. Das mit dem Krankenwagen ist ein atypischer Geschehensablauf und der Erfolg ist dem A nicht zuzurechnen...