Versuchtes Unterlassen???

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Versuchtes Unterlassen???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn A auf B schießt (mit Tötungsvorsatz), B danach noch lebt und A seinen ersten Rettungsversuch abbricht bevor dieser irgendeine Wirkung hat, kurz danach dann aber doch den Krankenwagen ruft, (B stirbt später weil Krankenwagen Unfall hat)

macht sich A dann wegen versuchtem Unterlassen strafbar???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

das sind ja gleich drei klassiker in einem sv :)

ich glaube dazu gibts bergeweise lit.
ProstG!
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Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

sehe nur 2.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Würde ich bejahen (versuchte unterlassene Hilfeleistung), da A ja Garant und ein Unglücksfall vorliegt. Weiter würde ich sagen, dass es sich um einen versuchten Totschlag handelt mit Rücktritt. Das mit dem Krankenwagen ist ein atypischer Geschehensablauf und der Erfolg ist dem A nicht zuzurechnen... :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@derDude: Danke für deine Antwort!!!

Fällt euch noch was zu Totschlag iVm Unterlassen ein?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich seh auch nur 2, hab aber 3 geschrieben....




ein voreiliger Schreiberling der nur flüchtig über den "SV" geflogen ist, ist des Rätsels Lösung :-w

ps. ich spar mir mal das editieren
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