Diebstahl oder Unterschlagung oder garnix?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn man mal davon ausgeht, dass der D mit einem Verkauf prinzipiell nicht einverstanden ist, scheidet Hehlerei aus.

Ich sehe auch nicht aus welchen Gründen ein Diebstahl hier scheitern soll, die Wegnahme liegt doch vor, der gewahrsam des D wurde gebrochen, B hat neuen Gewahrsam. Somit stellt sich die Frage wegen 246 schon gar nicht mehr.
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