Wenn man mal davon ausgeht, dass der D mit einem Verkauf prinzipiell nicht einverstanden ist, scheidet Hehlerei aus.
Ich sehe auch nicht aus welchen Gründen ein Diebstahl hier scheitern soll, die Wegnahme liegt doch vor, der gewahrsam des D wurde gebrochen, B hat neuen Gewahrsam. Somit stellt sich die Frage wegen 246 schon gar nicht mehr.
Diebstahl oder Unterschlagung oder garnix?
Moderator: Verwaltung