mehrmaliger Hausfriedensbruch
Moderator: Verwaltung
mehrmaliger Hausfriedensbruch
Hatte kürzlich sowas in meiner HA. Da ist der Täter erst auf das Grundstück und dann noch in zwei auf dem Grundstück stehende Gebäude marschiert. Ist das dann in allen drei Fällen ein Hausfriedensbruch oder wie oder was
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Tatmehrheit wäre unlogisch, immerhin ist es ja ein einheitlicher Lebensvorgang. Wie wäre es (wenn er von Anfang an in die Gebäude wollte) mit einer mitbestraften Vortat bzgl. des Grundstücks?!
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)