Tja, ich hatte eben eine nette Diskussion, bei der mangels entsprechenden Wissens wahrscheinlich nur ne Menge Halbwahrheiten rausgekommen sind.
Es ging dabei um die Frage, was eigentlich im Falle einer Hausdurchsuchung nach § 102 StPO passiert, wenn mehrere Personen in einem Haus wohnen.
Bsp: Eltern leben im Erdgeschoss, Kinder leben im Obergeschoss eines Hauses. Es handelt sich aber nicht um selbstständige Wohnungen, zB existiert nur eine gemeinsame Küche usw.
1) Dürfen für den Fall, dass das Kind beschuldigt wird, die restlichen Räume der Wohnung (also letztlich das gesamte Haus) durchsucht werden?
2) Dürfen für den Fall, dass gegen ein Elternteil ermittelt wird, die Zimmer des Kindes bzw. der Kinder durchsucht werden?
Ein Kumpel meinte bei beiden Fragen NEIN, was ich mir allerdings nicht wirklich vorstellen kann. Die Konsequenz wäre ja, dass man jeweils einen eigenen Beschluss nach § 103 StPO brauchen würde.
Weiß zufällig jemand auswendig, wie das hier aussieht?? Ich habe leider keinerlei Literatur zur Hand (Wochenende!! ).
grtz
BuggerT
§§ 102, 103 StPO bei mehreren Personen in einem Haus??
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