Hallo zusammen,
habt bestimmt von dem Fall gehört, dass jemand bei ebay das Kind einer anderen Familie "angeboten" hat, meine Frage:
wonach hat der Täter sich strafbar gemacht?
bei §263 stellt sich ja das Problem, ob der mit verbotenen Geschäften überhaupt möglich ist (Opfer wären dann ja die potentiellen Käufer!)
Kinderhandel? hätte da das Problem, dass der Täter nicht Erziehungsberechtigter des Kindes ist.
§ 236 II Nr.2?
steh da irgendwie echt auf dem Schlauch
PS: bevor jetzt alle schreien den Thread gibts schon ("off topic"), hab das auch gesehen, mich aber trotzdem entschieden den hier noch mal aufzumachen, da dort wirklich "off topic" diskutiert wird
Baby bei ebay angeboten
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Ich hole Thread nochmal hoch, da ich mich auch gefragt habe, weswegen eigentlich so schnell gegen den ebay-"Verkäufer" ermittelt wurde.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar