Hallo Zusammen,
kann mir einer sagen, ob unter diesem Paragraphen auch der "Justizvollzugsbeamte" fällt bzw. der Justizvollzugsbeamte, auch Beamter i.S.d. Polizeidienstes ist ? Eine Quellenangabe wäre echt nett.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__163.html
Grüsse
DAX
Frage zu § 163 StPO
Moderator: Verwaltung
Ich denke, dass nicht, denn für die "JVA-Bediensteten" gibt es eigene Regeln in §§ 94ff. StVollzG (StrafvollzugsG), die dann ja als speziellere Regelungen vorgehen.
Zudem obliegt das Ermittlungsverfahren der StA, und damit gem. § 152 GVG den Ermittlungspersonen der StA. Dies sind m.E. aber gerade nicht die "grünen Männchen" aus der JVA (so bezeichnen sie sich selbst, es ist KEINE Beleidigung! ) vgl. hierzu auch die Einleitung von Meyer-Goßner, Rn. 41, 42,60ff. und die Kommentierung zu § 152 GVG!
Zudem obliegt das Ermittlungsverfahren der StA, und damit gem. § 152 GVG den Ermittlungspersonen der StA. Dies sind m.E. aber gerade nicht die "grünen Männchen" aus der JVA (so bezeichnen sie sich selbst, es ist KEINE Beleidigung! ) vgl. hierzu auch die Einleitung von Meyer-Goßner, Rn. 41, 42,60ff. und die Kommentierung zu § 152 GVG!