Frage zu § 163 StPO

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Frage zu § 163 StPO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Zusammen,

kann mir einer sagen, ob unter diesem Paragraphen auch der "Justizvollzugsbeamte" fällt bzw. der Justizvollzugsbeamte, auch Beamter i.S.d. Polizeidienstes ist ? Eine Quellenangabe wäre echt nett.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__163.html

Grüsse

DAX
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich denke, dass nicht, denn für die "JVA-Bediensteten" gibt es eigene Regeln in §§ 94ff. StVollzG (StrafvollzugsG), die dann ja als speziellere Regelungen vorgehen.
Zudem obliegt das Ermittlungsverfahren der StA, und damit gem. § 152 GVG den Ermittlungspersonen der StA. Dies sind m.E. aber gerade nicht die "grünen Männchen" aus der JVA (so bezeichnen sie sich selbst, es ist KEINE Beleidigung! O:) ) vgl. hierzu auch die Einleitung von Meyer-Goßner, Rn. 41, 42,60ff. und die Kommentierung zu § 152 GVG!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für deine Antwort. Werde mal weiter nachschauen.

Grüsse

DAX
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