Seid gegrüßt!
Wie sieht es bei folgender Konstellation mit dem Verdrängen und dem Vereinheitlichen aus?
Täter begeht folgende Verbrechen/Vergehen:
durch 1. Handlungskomplex (242)
durch 2. Handlungskomplex (223, 224, 212, 22, 23, 221, 239, 242, 243, 244)
Danke im Voraus!
Konkurrenzen
Moderator: Verwaltung
Dann trit KV hinter Tötungsdelikten zurück. Bei § 221 StGB kommt es dann darauf an ob es nach der KV oder dem § 212, 22, 23 I StGB eine erneute Tathandlung vorliegt, so z.B. im Verbringen des Opfers in eine hiflose Lage. Also KV bzw. der versuchte Totschlag verdrängen die Aussetzung, wenn es keine erneute Tathandlung bezüglich der Aussetzung gibt. Der besonders schwere Fall des Diebstahls mit der Quaki. aus § 244 StGB steht für sich im