Frage zu Gesetzeskonkurrenz

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Frage zu Gesetzeskonkurrenz

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe hier einen Fall mit einer vollendeten Geiselnahme § 239b StGB. Dadurch ist auch der Tatbestand der Nötigung § 240 StGB und der Freiheitsberaubung § 239 III Nr.1 StGB erfüllt. Ich weiss das die §§ 239, 240 StGB subsidär zu dem § 239b StGB sind.

Meine eigentliche Frage ist nun, wie prüfe ich das in meiner HA. (Ich möchte hier keine HA-Besprechung aufmachen, sondern ich habe ein schlichtes Aufbauproblem, da ich noch nie eine HA geschrieben habe.)

Muss ich die §§ 239, 230 StGB jetzt ausführlich durchprüfen oder kann ich am Ende der HA, im Bereich der Konkurrenzen darauf hinweisen, dass die Tatbestände hinter den § 239b StGB zurücktreten und damit ein Prüfung überflüssig gewesen ist.

Danke.

Grüsse

DAX
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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ProstG!
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Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Unproblematisch abzulehnende oder Subsidiäre Tatbestände prüfe ich am Ende eines Tatkomplexes. Wenn bei dir der deutlich schwerere § 239 b erfüllt ist, wäre es Quatsch, mit 240 anzufangen ("klotzen nicht kleckern"). Da der 239 b n ziemlich dickes 240er Element aufweist, kann man noch kurz am Ende anfügen: Eine Strafbarkeit nach § 240 ist gegeben, tritt aber aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter den § 239 b zurück.
Hab grad in meiner großen HA das PRoblem netterweise nicht, weil 239 und 240 vom Bearbeitervermerk ausgeschlossen sind <-- unbedingt beachten ;)
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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