§ 226

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 226

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn ich die Strafbarkeit von sagen wir mal A gem. § 223 beim Vorsatz verneine. Kann ich dann trotzdem § 226 I Nr. 2 prüfen, weil hierfür lediglich Fahrlässigkeit verlangt wird.
Oder kann ich § 226 nur prüfen, wenn der Grundtatbestand § 223 bejaht wurde?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn ich die Strafbarkeit von sagen wir mal A gem. § 223 beim Vorsatz verneine. Kann ich dann trotzdem § 226 I Nr. 2 prüfen
nein! Die Körperverletzung muss vorsätzlich verursacht worden sein. Der Eintritt der schweren Folge muss wenigsten fahrlässig (§ 18) herbeigeführt worden sein.

gruss, huckster
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