Wenn ich die Strafbarkeit von sagen wir mal A gem. § 223 beim Vorsatz verneine. Kann ich dann trotzdem § 226 I Nr. 2 prüfen, weil hierfür lediglich Fahrlässigkeit verlangt wird.
Oder kann ich § 226 nur prüfen, wenn der Grundtatbestand § 223 bejaht wurde?
§ 226
Moderator: Verwaltung