Drohung mit erlaubten Tun = Drohung mit empfindlichen Übel ??

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Drohung mit erlaubten Tun = Drohung mit empfindlichen Übel ??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi ich sitze gerade an folgenden Problem:

Kann die Ankündigung eines rechtlich gebotenen Verhaltens eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sein ??

Kennt jem. dazu einen Aufsatz od. Artikel außer Horn [NStZ 1983, 497]. Finde nur was zu dem recht aktuellen Thema: Ankündigung eines rechtlich gebotenen Unterlassens.

Danke für die Hilfe

HADW
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

Geht es um eine Anzeige oder sowas in der Art? Sollte doch in jedem Kommentar was zu stehen.
Nach der reinen Definition von empf. Übel kann z.B. eine Anzeige problemlos ein solches darstellen. Wenn es um Nötigung geht, ist der Knackpunkt dann die Zweck-Mittel-Relation...
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Bart Wux hat geschrieben: Nach der reinen Definition von empf. Übel kann z.B. eine Anzeige problemlos ein solches darstellen.
Nach der reinen h.L. ja :-) Eine Mindermeinung bestreitet aber in diesen Fällen das Vorliegen eines Übels (SK-Horn § 240 Rn. 3; Jakobs in Peters-FS S. 82).
chris0
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Beitrag von chris0 »

ist das nicht der Fall mit dem Kaufhausdetektiv und der 16jährigen, wo er ihr sagt er wird Strafanzeige stellen, wenn sie nicht mit ihm schläft?? Da ist die Nötigung auch durchgegangen
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