Hi ich sitze gerade an folgenden Problem:
Kann die Ankündigung eines rechtlich gebotenen Verhaltens eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sein ??
Kennt jem. dazu einen Aufsatz od. Artikel außer Horn [NStZ 1983, 497]. Finde nur was zu dem recht aktuellen Thema: Ankündigung eines rechtlich gebotenen Unterlassens.
Danke für die Hilfe
HADW
Drohung mit erlaubten Tun = Drohung mit empfindlichen Übel ??
Moderator: Verwaltung
- Bart Wux
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Geht es um eine Anzeige oder sowas in der Art? Sollte doch in jedem Kommentar was zu stehen.
Nach der reinen Definition von empf. Übel kann z.B. eine Anzeige problemlos ein solches darstellen. Wenn es um Nötigung geht, ist der Knackpunkt dann die Zweck-Mittel-Relation...
Nach der reinen Definition von empf. Übel kann z.B. eine Anzeige problemlos ein solches darstellen. Wenn es um Nötigung geht, ist der Knackpunkt dann die Zweck-Mittel-Relation...
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Robert Underdunk Terwilliger
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