Mordmerkmale 1. Gruppe -> Unmittelbarer Tod?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Bonnvoyage
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Mordmerkmale 1. Gruppe -> Unmittelbarer Tod?!

Beitrag von Bonnvoyage »

Hallo ihr Lieben,

ich liege gerade auf dem Sofa, gucke Fussball und da kam mir gerade ein sehr komischer Gedanke, der mich dann aber dazu brachte aufzustehen und mal in den Büchern nachzuschauen. Dort fand ich aber keine Antwort.

Ich fragte mich nämlich, ob für die Mordmerkmale aus der 1. Gruppe, sprich Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier und niedrige Beweggründe, der Tod des Opfers direkt nach der Tötungshandlung eingetreten sein muss.
Ich denke da gerade an die Fälle in denen ein Dritter später eine Tötungshandlung vornimmt, die dem Täter jedoch zugerechnet werden kann. Also der Täter setzt einen Kausalverlauf in Gang, den ein Dritter vollendet.
Dagegen spricht für mich übrigens, dass man so niemals einen Versuch annehmen könnte. Außerdem sagt der Wortlaut auch nur aus, dass man aus Habgier ect. töten muss. Wenn der Tod dem Täter zugerechnet werden kann, dann hat er doch aus Habgier getötet oder?
avid
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Beitrag von avid »

Kannst du mal einen Beispielsfall formulieren. Ich kann mir nämlich irgendwie gerade keine Konstellation vorstellen, in der dein Problem auftaucht.
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Der Schüler A schlägt seinen Freund B an der Straße nieder um sein Fahrrad mitzunehmen. B bleibt bewusstlos liegen. A ist dabei bewusst, dass in den nächsten Minuten ein Auto vorbeifahren und den B überfahren (und somit töten) kann. Diesen Ausgang nimmt A in Kauf.

Also den Fall hab ich mir gerade ausgedacht. Die Zeitspanne zwischen niederschlagen und der eigentlichen Tötung durch den Autofahrer kannst du auch etwas überspitzt auf 5 Stunden ausweiten. Stell dir einfach vor, dass es eine Landstraße ist und B hinter einer Kurve liegt, so dass der Autofahrer ihn nicht sehen konnte bzw. zu spät erst bremsen kann.
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Bonnvoyage hat geschrieben:Also den Fall hab ich mir gerade ausgedacht.
Nä, was kreativ :) Ich wandel das mal ab, um Habgier einfacher bejahen zu können: B hat das Fahrrad gegen einen bestimmten Studensatz geliehen. A will sich die Kosten dafür sparen und haut stattdessen den B um, wobei er es für möglich hält und in Kauf nimmt, dass B auf der Strasse überfahren wird (allerdings mit der zeitlichen Zäsur). A fährt mit dem Fahrrad weg.
Bonnvoyage hat geschrieben:Die Zeitspanne zwischen niederschlagen und der eigentlichen Tötung durch den Autofahrer kannst du auch etwas überspitzt auf 5 Stunden ausweiten. Stell dir einfach vor, dass es eine Landstraße ist und B hinter einer Kurve liegt, so dass der Autofahrer ihn nicht sehen konnte bzw. zu spät erst bremsen kann.
Ich würde Habgier bejahen, weil der Kausalverlauf vom Vorsatz umfasst ist und sich die Ersparung von Aufwendungen unter Habgier subsumieren lässt (BGHSt 29, 318; BGHSt 10, 399). Im übrigen kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum du einen Versuch ablehnen würdest. Wenn du das Dazwischentreten des Dritten (des Autofahrers) nicht als neuen Steuerungsprozess begreifst, dann ist dessen Handeln doch auch kein neuer, vom Täterhandeln unabhängiger Zwischenakt mehr. Vielmehr handelt er hier als absichtsloses "Werkzeug" (d.h. nicht in mittelbarer Täterschaft). Bildlich: Macht es einen Unterschied, den bewusstlosen Körper auf einer vielbefahrenen Straße abzulegen, auf der er sicher überfahren werden wird, oder den bewusstlosen Körper in eine Müllpresse zu werfen, welche erst mit zeitlicher Verzögerung durch einen Dritten aktiviert werden wird? In beiden Fällen ist der Tod tatsächlich und nach Tätervorstellung nahezu sicher und erwünscht.
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Also marlin, ich stimme dir 100%tig zu. Mir ging es halt nur darum, ob derjenige direkt durch meine Handlung sterben muss. Da aber die Habgier vielmehr ein Motiv zur Tat dargestellt und dieses Motiv ja auch bestehen kann, wenn der andere nicht sofort stirbt, der Täter es aber trotzdem in Kauf nimmt, dass dieser stirbt, steht der Habgier auch nichts mehr im Wege :)

Danke dir nochmal für deine ausführliche Hilfe. Ich hab nun für mich selbst einen Weg gefunden das ganze zu begreifen (natürlich mit deiner Hilfe). :)

Bonny
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