Nur mal zur Kontrolle: "Urkunde" ist ein deskriptives Merkmal, weil sie ein Gegenstand der realen Welt ist und man sie rein sinnlich wahrnehmen kann.
Oder muss man erst rechtlich bewerten, um zu erkennen, dass sie Beweiseignung und -bestimmung hat?!
Wünsche allen eine schöne Woche,
0degree
Normative/Deskriptive Tatbestandsmerkmale
Moderator: Verwaltung
Vielen Dank!
Ist also für die Feststellung des Vorhandenseins der Gedankenerklärung erst rechtl. Bewertung erforderlich? Ist das in jedem Fall so? Auch wenn es zB eine richtige Urkunde, also ein Schriftstück mit Stempel ist?
Und wie ist es mit der Beweiseignung? Bestimmt man die durch juristische Bewertung oder nach der Verkehrsanschauung? Oder ist die Verkehrsanschauung als Parallelwertung in der Laiensphäre eine ausreichende "rechtl. Bewertung"?
Ausstellererkennbarkeit ist jawohl rein sinnl. wahrnehmbar....
0degree
Ist also für die Feststellung des Vorhandenseins der Gedankenerklärung erst rechtl. Bewertung erforderlich? Ist das in jedem Fall so? Auch wenn es zB eine richtige Urkunde, also ein Schriftstück mit Stempel ist?
Und wie ist es mit der Beweiseignung? Bestimmt man die durch juristische Bewertung oder nach der Verkehrsanschauung? Oder ist die Verkehrsanschauung als Parallelwertung in der Laiensphäre eine ausreichende "rechtl. Bewertung"?
Ausstellererkennbarkeit ist jawohl rein sinnl. wahrnehmbar....
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