Normative/Deskriptive Tatbestandsmerkmale

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Normative/Deskriptive Tatbestandsmerkmale

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nur mal zur Kontrolle: "Urkunde" ist ein deskriptives Merkmal, weil sie ein Gegenstand der realen Welt ist und man sie rein sinnlich wahrnehmen kann.

Oder muss man erst rechtlich bewerten, um zu erkennen, dass sie Beweiseignung und -bestimmung hat?!

Wünsche allen eine schöne Woche,

0degree
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

die Urkunde ist ein NORMATIVES tbm. zwar ist die urkunde gegenständlich sinnlich wahrnehmbar; die voraussetzungen die ein schriftstück zur urkunde machen sind aber nicht sinnlich wahrnehmbar. diese unterliegen einer wertenden betrachtung.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank!
Ist also für die Feststellung des Vorhandenseins der Gedankenerklärung erst rechtl. Bewertung erforderlich? Ist das in jedem Fall so? Auch wenn es zB eine richtige Urkunde, also ein Schriftstück mit Stempel ist?
Und wie ist es mit der Beweiseignung? Bestimmt man die durch juristische Bewertung oder nach der Verkehrsanschauung? Oder ist die Verkehrsanschauung als Parallelwertung in der Laiensphäre eine ausreichende "rechtl. Bewertung"?
Ausstellererkennbarkeit ist jawohl rein sinnl. wahrnehmbar....
:-k
0degree
BlaBla
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 185
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 11:55

Beitrag von BlaBla »

Die Unterscheidung ist praktisch eh kaum möglich. Sagen viele in Ihren Büchern auch so. Mal ein Tip: mach Dir einfach klar, dass der Subsumtionsirrtum der Sache nach ein Defintionsirrtum ist.
Antworten