Zwei Personen handeln wie eine, sowie Vermögensschaden bei Betrug

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zwei Personen handeln wie eine, sowie Vermögensschaden bei Betrug

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich bin bei Üben auf zwei akute Probleme gestossen... Als da wären

I. Zwei Personen (nennen wir sie X und Y) begehen gemeinschaftlich einen Diebstahl, bei dem sie gemeinsam
in eine Wohnung einbrechen, um von dort aus in angrenzende Geschäftsräume zu gelangen. Von dort entwenden sie EDV-Gegenstände nicht geringen Wertes. Sie verlassen das Gebäude auf dem gleichen Weg.
Man kann überhaupt nicht die einzelnen Handlungen differenzieren, daher bietet sich ja der Weg an, X und Y direkt zusammen zu
prüfen (soll ja bei dieser Konstellation erlaubt sein).
Nur - wie baut man die Prüfung auf?
Erstmal den objektiven Tb. und dort dann am Ende die Elemente der Mittäterschaft einfügen - und bei den subjektiven
Gesichtspunkten dto.?

II. Durch einen Scheinbieter "ersteigert" das Opfer einen Gegenstand für 5.000€ bei einer Internetauktion.
Ohne den Scheinbieter hätte das Opfer den Zuschlag für 3.000€ bekommen. Der Marktwert der Ware läge bei 4.000€.
Wie hoch liegt der Vermögensschaden? Muß man den Marktwert hierbei einbeziehen? Ich habe leider in der gängigen Lit. nichts
darüber gefunden.

Für jeden Hinweis bin ich dankbar!

MfG Driver
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

zu II: In Frage kommt Erfüllungsbetrug
Eigentlich kann grds. ein Vermögensschaden nur insofern vorliegen, wie der Gegenstand nicht "sein Geld wert" ist. Das wären hier dann 1000 €.

Allerdings ist das hier wohl fraglich, weil der Käufer sich ja gerade darauf verlassen hat, dass sich der Preis manipulationsfrei anhand der Gebote bildet.
Man könnte also argumentieren, dass der Anspruch aus dem Kaufvertrag gerade den entsprechenden Gegenstand zum ordnugsgemäß zustandegekommen Preis umfasst. Ordnugsgemäßer Preis wären demnach 3000 €. Somit liegt ein Vermögensschaden von 2000 € vor.

Wenn du es genauer brauchst: in der JuS vom letzten Monat oder so war ein Beitrag dazu drin.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke schonmal.
Nach eingehender Beschäftigung komme ich auch zu dem Schluss, dass es sich um einen Erfüllungsbetrug handelt. Nach wie vor unsicher bin ich mir bei der Schadenshöhe...
Was anderes noch:
Ist es bei derartigen Fällen im Aufbau eines Gutachtens sinnvoll, die ganzen Vermögensbegriffe durchzukauen, oder reicht es aus, die h.A. heranzuziehen, da ja nach allen Begriffen ein Verm.Schaden zweifelsfrei vorliegt?

Danke, Driver
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