Dieb verprügeln!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Dieb verprügeln!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

angenommen ich ertappe jmd auf frischer tat wie er in mein auto einbricht. welche rechtlichen folgen hat es für mich, wenn ich den dieb krankenhausreif prügle?
ist dann ja nicht mehr ganz angemessen, oder?!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mußt Dich nur auf § 33 berufen. Du hattest oviel Angst, daß Du zwei Stunden auf ihn eingeprügelt hast. Wird Dir kaum ein Richter abnehmen. Ansonsten § 223, der Anlaß, Einbruch in Deinen Wagen, wird vielleicht bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke!
aber so pauschal lässt sich das doch auch nicht sagen...schließlich wollte ich mein auto verteidigen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Auto verteidigen geht aber nur so lange, bis der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist. Ab einem bestimmten Punkt tritt der Verteidigungsgedanke in den Hintergrund, im Vordergrund steht der Rachegeadanke. Ab diesem Moment ist die Notwehr nicht mehr geboten. Es kommt zu einer Überschreitzungd er Nptwehr.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ah verstehe...das mildeste mittel muss ich dabei also berücksichtigen.

aber jetzt ne blöde frage: im gesetzestext § 32 II stgb heißt es doch: "einen gegenwärtigen, rw angriff von sich oder einem anderen abzuwenden ".....

das auto bin ja nicht ich persönlich, sondern es ist mein eigentum. also es zählt zu meinen rechtsgütern. dementsprechend kann ich die notwehr also auch auf sachen anwenden u nicht nur wenn meine gesundheit bzw. mein leben gefährdet ist?!?!

vielen, vielen dank!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das wär ja sonst schlimm: Du darfst Dich all Deiner Rechte und Rechtsgüter erwehren. Du kannst sogar Notwehr für Güter Dritter üben (sog. Drittnotwehr).
DAs mit dem mildesten Mittel stimmt nicht: Du mußt bei der Notwehr nicht auf das mildeste Mittel zurückgreifen, bei Deinem Fall fällt aber irgendwann die Notwehrlage weg, der Angriff ist beendet.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

vielen, vielen dank!!!!
du hast mir sehr geholfen!!!


wünsch dir noch nen schönen abend!

LG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jetzt geht er Diebe verprügeln :violent1: #-o
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

tulip hat geschrieben:Jetzt geht er Diebe verprügeln :violent1: #-o
Das ist DIE Gelegenheit! Wir erzählen dem Ede Stoiber, das sei sein neuer Dienstwagen aus der Flotte der Regierung (wenn er doch unbedingt nach Berlin will)!
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