wie verhält es sich wenn a den b zum abschluss eines kaufvertrages bewegt aber über die höhe des betrags täuscht.
dann ist der kaufvertrag ja nach § 123 anfechtbar.
hat b trotzdem einen vermögensschaden erlitten?
ich hab irgenwie ein problem ob man das unter die verschiedenen vermögenstheorien subsumieren kann.
ist der vertrag sittenwidrig weil er durch arglist herbeigeführt wurde?
dann wäre ja z.B. nach dem juristisch-ökonomische Vermögensbegriff ein vermögensschaden zu verneinen, weil rechts- und sittenwidrige rechtsgeschäfte nicht geschützt werden.
sitze gerade vor dem problem und die entscheidende frage ist ob ich den streit um den vermögensbegriff dahin stehen lassen kann weil nach allen theorien ein vermögensschaden vorliegt oder ob ich ihn entscheiden muss.
ich hoffe irgendwer hat verstanden was ich meine
eingehungsbetrug - vermögensbegriff?
Moderator: Verwaltung
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Re: eingehungsbetrug - vermögensbegriff?
Auf die Schnelle:
Die bloße Täuschung macht den Vetrag nicht sittenwidrig. Was Du meinst, bezieht sich auf Geschäfte, bei denen beide Seiten nicht schutzwürdig sind. Ein Schaden ist in Deinem Fall nach allen Ansichten eingetreten, die bloße (theoretische) Möglichkeit der Rückabwicklung über gesetzliche Regelungen ist keine Kompensation (Genaueres im Kommentar oder Lehrbuch).
Die bloße Täuschung macht den Vetrag nicht sittenwidrig. Was Du meinst, bezieht sich auf Geschäfte, bei denen beide Seiten nicht schutzwürdig sind. Ein Schaden ist in Deinem Fall nach allen Ansichten eingetreten, die bloße (theoretische) Möglichkeit der Rückabwicklung über gesetzliche Regelungen ist keine Kompensation (Genaueres im Kommentar oder Lehrbuch).
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eien frage hab ich jetzt doch noch, und zwar wo bringt man den streit ob eine konkrete vermögensgefährdung ausreichend ist?
im hemmer skript wird es unter vermögensschaden gebracht, in den hemmer Fällen unter vermögensverfügung mit dem hinweis dass die ausführungen dazu zwischen den tatbestandsmerkmalen stünden.
ist es dann wirklich "egal" wo man es diskutiert? bin mir da irgendwie unschlüssig.
im hemmer skript wird es unter vermögensschaden gebracht, in den hemmer Fällen unter vermögensverfügung mit dem hinweis dass die ausführungen dazu zwischen den tatbestandsmerkmalen stünden.
ist es dann wirklich "egal" wo man es diskutiert? bin mir da irgendwie unschlüssig.