Alarmanlagenproblem (ähnlich Selbstschussanlagen?)

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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chris0
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Alarmanlagenproblem (ähnlich Selbstschussanlagen?)

Beitrag von chris0 »

Es gibt ja jetzt diese Autoalarmanlagen bei denen im Diebstahlsfall CS Gas in den Innenraum austritt.
Strafbarkeit des Eigentümers bei Verletzung des Diebes?

Notwehrlage liegt m.E nach ja vor, da gegenwärtiger menschl. rechtswidriger Angriff auf das Eigentum. Anders als bei den Fällen der Selbstschussanlagen ist doch auch die Gebotenheit zu bejahen. Wie seht ihr das?Der Täter erleidet ja keine bleibenden Schäden.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Sehe kein großes Problem. sollte allerdings der dieb bleibende Schäden erleiden, scheitern wir möglicherweise in der Erforderlichkeit.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Sehe hier ebenfalls kein Problem. Bei der Gebotenheit wird normativ betrachtet, ob das Notwehrrecht insbesondere im Hinblick auf die Missbrauchsgrundsätze eingeschränkt oder gar ausgeschlossen war.

Hier liegt imho kein Grund für eine Einschränkung oder gar den Ausschluss vor.

Zuvor könnte man sich vielleicht noch Gedanken zur Erforderlichkeit machen. Aber auch hier wird man wohl kein milderes, gleich effektives Mittel finden.


grtz
BuggerT
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Beitrag von ProstG! »

Gedanken zur Gebotenheit sind Quatsch. Aber ich meinte eben, wenn es mit dem Schlafgas zu gesundheitl. Problemen kommt, die evtl. mit "besserem" SChlafgas vermieden hätten werden können, könnte man einen Ausschluß des Notwehrrechts andenken.
Denn mE obliegt demjenigen, der "Selbstschußanlagen" im Vorhinein installiert eine wesentlich höhere Pflicht zur Wahl des mildesten Mittels. Im Gegensatz dazu hat derjenige, der sich in einem konkreten Kampf befindet einen viel weiteren Spielraum verdient.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Das betrifft aber höchstens deine Abwandlung, ja. Denn im Ausgangsfall muss man imho nicht über die Erforderlichkeit diskutieren.

Klar ist auch die Gebotenheit zu bejahen, aber hier hatte chris0 wohl Bedenken - wenn ich ihn richtig verstanden habe.


grtz
BuggerT
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Beitrag von ProstG! »

Das war mir nicht so klar angesichts des Wortlauts im Ausgangsposting "Verletzung des Diebes"...
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chris0
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Beitrag von chris0 »

sehe bei der Gebotenheit wie ihr auch kein Problem. Wollte nur mal eure Meinung hierzu wissen, weil solche Anlagen wohl verboten sein sollen, was mir nicht einleuchtete.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

"Verboten" können die natürlich öffentlich rechtlich sein; auf eine Strafbarkeit bzw. Notwehrrechtfertigung ist das aber wahrscheinlich ohne Auswirkungen (?!)
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