Habe ein kleines Problem, oder auch nur einfach zuviel Ziet zum Nachdenken
Klassischer Lehrbuchfall:
X ist Kaufhausdetektiv, dieser erwischt Y. Es kommtwie es kommen muss X bietet gg. eine Zahlung (€ 5000) an die Strafanzeige nicht zu stellen.
Also nach Ansicht der Rspr. Erpressung.
Aber erfüllt das Verhalten auch den Straftatbestand des Wuchers ?? Problematisch ist da, ist das Unterlassen der Strafanzeige eine sonstige Leistung ??
Die Leistung muss ja nicht wirtschaftlich sein, aber ein Unterlassen ??
Danke für eure Ansichten!
(P) Wucher - der selten genutzte Straftatbestand
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1375
- Registriert: Dienstag 23. August 2005, 20:41
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: (P) Wucher - der selten genutzte Straftatbestand
Ich nehme an, die Ansichten von Horn NStZ 83, 497 und Jakobs in Peters-FS 69 kennst du und es geht nur um die richtige Subsumtion?HADW_CC hat geschrieben:Habe ein kleines Problem, oder auch nur einfach zuviel Ziet zum Nachdenken
Klassischer Lehrbuchfall:
X ist Kaufhausdetektiv, dieser erwischt Y. Es kommtwie es kommen muss X bietet gg. eine Zahlung (€ 5000) an die Strafanzeige nicht zu stellen.
Also nach Ansicht der Rspr. Erpressung.
Aber erfüllt das Verhalten auch den Straftatbestand des Wuchers ??
Die Aufsätze sind mir in der Tat bekannt.
Ich frage mich aber, ob das Unterlassen einer Strafanzeige eine sonstige Leistung iSd §291 ist?? Das kommt mir etwas komisch vor.
Im Ergebnis istw ohl Wucher aufgrund eines fehlenden Missverhältnisses zu verneinen, aber ich frage mich wirklich, ob man b ei einem Unterlassensinnvoll von einer Leistung sprechen kann.
Ich frage mich aber, ob das Unterlassen einer Strafanzeige eine sonstige Leistung iSd §291 ist?? Das kommt mir etwas komisch vor.
Im Ergebnis istw ohl Wucher aufgrund eines fehlenden Missverhältnisses zu verneinen, aber ich frage mich wirklich, ob man b ei einem Unterlassensinnvoll von einer Leistung sprechen kann.