Hemmschwellentheorie

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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ProstG!
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Hemmschwellentheorie

Beitrag von ProstG! »

Hallo zusammen,

kennt jemand eine gute Fundstelle zur Hemmschwellentheorie?

Ich frage mich Folgendes:

So wie ich das verstehe, bewirkt die Hemmschwellentheorie eine Erhöhung der prozessualen Beweisanforderungen an das Willenselement im Dolus Eventualis.
Was aber, wenn der Täter wissentlich (d.d.2) handelt und er kein Willenselement hat. Ist die Theorie dann auch anwendbar?
Wenn ja, was bewirkt sie dann?
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

guck mal hier:

Puppe, Die Logik der Hemmschwellentheorie des BGH, NStZ 1992, 576

und

Verrel, NStZ 2004, S. 309 ff

gruss, huckster
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Danke! Ansonsten liege ich aber richtig mit dem bedingten Vorsatz, oder?! Alle Urteile, die in Lehrbüchern/Kommentaren angegeben sind, befassen sich immer mit d.e., nie mit d.d.2 :-k
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

würde ich schon sagen. etwas anderes ergibt m.e. keinen sinn.

gruss, huckster
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