Hallo zusammen,
kennt jemand eine gute Fundstelle zur Hemmschwellentheorie?
Ich frage mich Folgendes:
So wie ich das verstehe, bewirkt die Hemmschwellentheorie eine Erhöhung der prozessualen Beweisanforderungen an das Willenselement im Dolus Eventualis.
Was aber, wenn der Täter wissentlich (d.d.2) handelt und er kein Willenselement hat. Ist die Theorie dann auch anwendbar?
Wenn ja, was bewirkt sie dann?
Hemmschwellentheorie
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Hemmschwellentheorie
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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