Restriktive Auslegung Mordmerkmal

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Restriktive Auslegung Mordmerkmal

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe ein Problem beim Mord, in einem Lehrbuch steht nur dieser Satz, bei Spontantaten ist eine genaue Prüfung notwendig, zusätzlich ist die restriktive Anwendung des § 211 gefordert?
Was soll das heißen?????
Es gibt wohl dazu was vom BVerfG jedoch hab ich ncihts genaues gefunden.
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Lies mal BVerfGE 45, 187 ff.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
chris0
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1086
Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35

Beitrag von chris0 »

wegen der hohen Strafandrohung des 221 müssen die Mordmerkmale aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes restriktiv ausgelegt werden. Vielleicht ist es das was du meintest: ??

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Antworten