Notwehr?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Notwehr?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Komme bzgl. folgender Fallkonstellation irgendwie nicht weiter:

X entwendet in einem Geschäft eine teure Uhr (Wert 5.000 Euro). Dieser wird dabei von dem Ladenihaber L beobachtet und fordert X auf die Uhr zurückzugeben. X stürtzt jedoch aus dem Laden. L läuft ihm hinterher und stößt dabei einen Passanten heftig beiseite, wobei dieser sich wehtat, was L in Kauf genommen hatte. Könnte das Verhalten des L gegenüber dem Passanten möglicherweise gerechtfertigt sein, weil dieser die entwendete Uhr wieder an sich bringen möchte?

gez. Jabba
Gelöschter Nutzer

Re: Notwehr?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nein. notwehr ist nur ggü. gegenwärtigen, rechtswidrigen angriffen (eines menschen) zulässig. der passant hat niemanden angegriffen, also notwehr (-).
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Notwehr natürlich nicht. Zu denken ist allenfalls an § 34 StGB. Dann müsste allerdings das zu schützende Interesse (Eiegntum an einer 5000 € Uhr) das Beeinträchtigte (körperliche Unversehrheit des P) wesentlich überwiegen. Spezifiziere mal "sich weh tat"...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mit "weh tun " ist ein kräftiger Schlag von seitens des L gemeint
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Naja, das überschreitet deutlich die Grenze des § 223. Ein wesentliches Überwiegen wird dann wohl schwierig. Bei einem Umschubsen ohne nennenswerte Folgen könnte man wohl gerade noch an § 34 denken. So würde ich aber eine Rechtfertigung ablehnen.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ob das Anrempeln des Passanten als Notstandshandlung geeignet war, die Gefahr bzgl. des Eigentums abzuwenden, scheint mir doch recht zweifelhaft. ME kommt man gar nicht mehr zur Güterabwägung, an der der Notstand aber auch scheitern würde.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Ich denke schon, dass die Handlung geeignet war. Das Eigentum läuft davon und wenn er den anderen da nicht wegbekommen hätte, wärs vielleicht endgültig weg...
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Vincent
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Beitrag von Vincent »

Sehe ich genauso. Und Jabba sprach dauch nur von "wobei dieser sich weh tut". Das klingt schon furchtbar lächerlich
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