Vollendete Erpressung oder doch nur Versuch

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vollendete Erpressung oder doch nur Versuch

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A erpresst B --> B zahlt dann auch den geforderten Betrag. Nach einigen Minuten schlägt er A nieder und nimmt sich das Geld zurück.

Liegt eine vollendete Erpressung seitens des A ?? Der Vermögensschaden war ja nur kurzfristig !

Gruß
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eindeutig Vollendung (+)!

Eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung (auf welche Weise auch immer...) beseitigt nicht den Vermögensschaden.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Wie ghostwriter schon sagte, Vollendung einer Erpressung ist mit Eintritt des Vermögensnachteils gegeben. Achtung: Eine Bereicherung des Täters muss gerade nicht stattfinden (überschießende Innentendenz!!!).


grtz
BuggerT
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