Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie
Moderator: Verwaltung
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Mittwoch 5. Oktober 2005, 21:09
A erpresst B --> B zahlt dann auch den geforderten Betrag. Nach einigen Minuten schlägt er A nieder und nimmt sich das Geld zurück.
Liegt eine vollendete Erpressung seitens des A ?? Der Vermögensschaden war ja nur kurzfristig !
Gruß
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Mittwoch 5. Oktober 2005, 22:54
Eindeutig Vollendung (+)!
Eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung (auf welche Weise auch immer...) beseitigt nicht den Vermögensschaden.
BuggerT
Super Mega Power User
Beiträge: 4405 Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?
Beitrag
von BuggerT » Donnerstag 6. Oktober 2005, 00:02
Wie ghostwriter schon sagte, Vollendung einer Erpressung ist mit Eintritt des Vermögensnachteils gegeben. Achtung: Eine Bereicherung des Täters muss gerade nicht stattfinden (überschießende Innentendenz!!!).
grtz
BuggerT