Diebstahl?
Moderator: Verwaltung
Diebstahl?
Hallo, hab da mal ne Frage:
Handelt es sich um Diebstahl, wenn ich in einem Kaufhaus im Ausgangsbereich einen Gegenstand finde und mitnehme, der kurze Zeit vorher von einem Dieb aus Angst vor Beobachtung dort versteckt wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Handelt es sich um Diebstahl, wenn ich in einem Kaufhaus im Ausgangsbereich einen Gegenstand finde und mitnehme, der kurze Zeit vorher von einem Dieb aus Angst vor Beobachtung dort versteckt wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Warum sollte das den Vorsatz entfallen lassen? Dass er sich die Sache, nur weil sie jemand anderes nicht klauen konnte, jetzt rechtmäßig zueignen darf, kann er ja wohl nicht glauben, oder?!Glen Rothes hat geschrieben:Geht man mal von einer generellen Gewahrsamssphäre aus, dann würde ich den obj. Tatbestand mal bejahen.
Probleme hab ich beim subjektiven: Könnte man nicht den Vorsatz verneinen? Der Täter meint ja, einen Fund gemacht zu haben. Nur so ein Gedanke.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
- BuggerT
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@Glen
Du hast zwar recht, dass bei normativen Merkmalen eine Parallelwertung in der Laiensphäre ausreicht, aber das ändert hier doch beim besten Willen nichts an der Strafbarkeit.
Auch beim Diebstahl reicht bzgl der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache bzw bzgl der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung natürlich dolus eventualis. Den zu verneinen, erscheint mir höchst problematisch. Zudem für die Praxis total uninteressant: mein Staatsanwalt sagte sinngemäß immer: "Vorsatz wird unterstellt!!" .
grtz
BuggerT
Du hast zwar recht, dass bei normativen Merkmalen eine Parallelwertung in der Laiensphäre ausreicht, aber das ändert hier doch beim besten Willen nichts an der Strafbarkeit.
Auch beim Diebstahl reicht bzgl der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache bzw bzgl der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung natürlich dolus eventualis. Den zu verneinen, erscheint mir höchst problematisch. Zudem für die Praxis total uninteressant: mein Staatsanwalt sagte sinngemäß immer: "Vorsatz wird unterstellt!!" .
grtz
BuggerT
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- BuggerT
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@ProstG!
Wenn ich Glen richtig verstanden habe, stellte er auf den "Fund" ab. Damit wäre aber das Merkmal "fremd" betroffen, was unzweifelhaft ein normatives Merkmal darstellt.
/etwas Off-Topic
Diese ganze Unterscheidung zwischen deskribtiven Merkmalen, die unmittelbar sinnlich wahrnehmbar sind, und normativen Merkmalen, die nur im Zusammenhang mit rechtlichen oder sozialen Norman verständlich sind, ist ohnehin nicht das Gelbe vom Ei. Bei den normativen Merkmalen verlangt der Vorsatz zum einen die Kenntnis der Tatsachen, die dem normativen Begriff zugrunde liegen, zum anderen muss der Täter auf Grundlage dieser Tatsachen den sozialen Sinngehalt des Begriffs richtig erfassen.
Allerdings wird man auch bei deskriptiven Merkmalen im Rahmen der Subsumtion immer wieder auf Grenzfälle stoßen und dann für die Lösung normative Kriterien heranziehen. Ein elementarer Unterschied besteht imho also gerade nicht!
@Fibo
Imho ja, zumindest aber Mitgewahrsam.
@Glen
grtz
BuggerT
Wenn ich Glen richtig verstanden habe, stellte er auf den "Fund" ab. Damit wäre aber das Merkmal "fremd" betroffen, was unzweifelhaft ein normatives Merkmal darstellt.
/etwas Off-Topic
Diese ganze Unterscheidung zwischen deskribtiven Merkmalen, die unmittelbar sinnlich wahrnehmbar sind, und normativen Merkmalen, die nur im Zusammenhang mit rechtlichen oder sozialen Norman verständlich sind, ist ohnehin nicht das Gelbe vom Ei. Bei den normativen Merkmalen verlangt der Vorsatz zum einen die Kenntnis der Tatsachen, die dem normativen Begriff zugrunde liegen, zum anderen muss der Täter auf Grundlage dieser Tatsachen den sozialen Sinngehalt des Begriffs richtig erfassen.
Allerdings wird man auch bei deskriptiven Merkmalen im Rahmen der Subsumtion immer wieder auf Grenzfälle stoßen und dann für die Lösung normative Kriterien heranziehen. Ein elementarer Unterschied besteht imho also gerade nicht!
@Fibo
Imho ja, zumindest aber Mitgewahrsam.
@Glen
Ups, das wollte ich nicht .Und ich sag nix mehr zu StrafR.
grtz
BuggerT
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Klar, Stichwort Gewahrsamssphäre, allgemeiner GewahrsamswilleFibo hat geschrieben:Wie sieht es denn aus wenn durch den ersten Dieb die Wegnahme schon vollendet wurde? Bsp. Gewahrsamsenklave und er versteckt das ding dann (gibt also seinen gewahrsam auf) ..geht dann der Gewahrsam automatisch wieder zurück auf den Supermarkt?
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)