Ich hoffe, dass das noch nicht unter HA-Besprechung fällt...
Es geht um die Strafanträge in einer HA.
Es werden drei Delikte geprüft, zwei davon sind Antragsdelikte. Das eine scheitert im objektiven Tatbestand (wäre aber eben auch anders vetretbar), das andere ist durch Notwehr gerechtfertigt.
Was mache ich jetzt mit den Anträgen (die gestellt wurden) ?
Aufnehmen oder weglassen weil eine Strafbarkeit nicht vorliegt ? Stehe echt auf dem Schlauch...
Danke für eure Hilfe !
Hausarbeit - Aufbaufrage.
Moderator: Verwaltung
Wenn Du zu dem Ergebnis kommst dass keine Strafbarkeit vorliegt ist es unerheblich ob ein Strafantrag gestellt wurde. Der Strafantrag ist als Voraussetzung der Strafverfolgung erst hinter der Schuld zu prüfen. So weit wirst Du in Deiner Prüfung aber erst gar nicht kommen. Deshalb halte ich hier jede Äußerung für überflüssig.