Darstellung Endergebnis in HA - mittels § 53?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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egal
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Darstellung Endergebnis in HA - mittels § 53?

Beitrag von egal »

Hallo,

ich bin gerade nochmals dabei meine HA feinzutunen.

Eine kleine Frage hätte ich noch:

Am Ende fasse ich alle Ergebnisse zusammen.
Dabei haben sich einige Personen ganz schön viel zu Schulden kommen lassen.
Kann ich dann einfach eine riesige §§-Kette mit dem §53 am Ende schreiben, da davon ausgegagen werden kann, dass die Taten gleichzeitig abgeurteilt werden?

Und wie schreibe ich es, wenn jemand 2 große Komplexe jeweils in Tateinheit verwirklicht hat, die Komplexe jedoch zueinander in TateMEHRHEIT stehen.


Konkretes Beispiel

A hat: - §§ 244 I Nr.3, 303 I, 25 II, 52
- § 303 I
und auch noch §§ 248b, 246, 25 II, 52


Ist es dann richtig zu schreiben:

A hat sich gemäß §§ 244 I Nr.3, 303 I, 25 II, 52; § 303 I; §§ 248b, 246, 25 II, 52, 53 strafbar gemacht.

???
Zuletzt geändert von egal am Mittwoch 12. Oktober 2005, 15:25, insgesamt 2-mal geändert.
chris0
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Beitrag von chris0 »

2 große Komplexe jeweils in Tateinheit verwirklicht hat, die Komplexe jedoch zueinander in Tateinheit stehen.
wolltest Du hier zueinander in Tatmehrheit schreiben???

weiss nicht genau in welchem Verhältnis 303 in dem Beispiel zu den anderen Delikten steht..?
egal
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Beitrag von egal »

chris0 hat geschrieben:
2 große Komplexe jeweils in Tateinheit verwirklicht hat, die Komplexe jedoch zueinander in Tateinheit stehen.
wolltest Du hier zueinander in Tatmehrheit schreiben???

weiss nicht genau in welchem Verhältnis 303 in dem Beispiel zu den anderen Delikten steht..?
Äh ja. Tatmehrheit

Also der böse A hat sich wie folgt strafbar gemacht:

§§ 244 I Nr.3, 303 I, 25 II, 52 (Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Sachbeschädigung)

- § 303 I (hat später was kaputt gemacht)

- und auch noch §§ 248b, 246, 25 II, 52 (und dann hat der Frechdachs auch noch ein fremdes Fahrzeug gebraucht und dann auch nicht zurückgegeben)


Alles waren verschiedene Handlungen.
Daher auch die Frage: muss ich das Ergebnis in der HA mittels § 53 darstellen (sprich alle Straftaten werden gleichzeit abgeurteilt?)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Würde in Klausuren oder HAen bei Tatmehrheit einfach immer den 53 StGB zitieren ohne ein weiteres Wort darüber zu verlieren, ob gleichzeitige Aburteilung zu erwarten oder dass Gesamtstrafenbildung erfolgt oder so. In der Praxis ist es ja die Regel und in der Klausur/HA absolut üblich, einfach den 53 zu zitieren um klarzustellen, dass es sich um verschiedene Handlungen und somit verschiedene materielle Taten handelt.

Ansonsten gibt es mE keine festen Regeln für die Darstellung, solange das Ergebnis stimmt und der Korrektor weiß, was gemeint ist, gibt's 18 Punkte. :)
egal
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Beitrag von egal »

ghostwriter hat geschrieben: Ansonsten gibt es mE keine festen Regeln für die Darstellung, solange das Ergebnis stimmt und der Korrektor weiß, was gemeint ist, gibt's 18 Punkte. :)
Nichts anderes erwarte ich ;-)

Nur wie stell ich das dann mit dem § 53 da?

So etwa:

§§ 244 I Nr.3, 303 I, 25 II, 52; § 303 I; §§ 248b, 246, 25 II, 52, 53
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Willst du es in der HA auch mit diesen hübschen Farben darstellen? :)

Ok, ernsthaft... find das nicht schlecht so wie du es vor hast. Also ich würde es so auf jeden Fall kapieren, was gemeint ist. Willst du es denn zusätzlich noch ausformulieren? Dann würde es denk ich auch reichen (wie im Urteil) einfach alle verwirklichten §§ nacheinander zu zitieren und ganz am Schluss 52, 53.

Aber eigentlich find ich's ganz gut so, doch. Wüsste auch keinen besseren Vorschlag. Viel Erfolg jedenfalls!
egal
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Beitrag von egal »

ghostwriter hat geschrieben: Willst du es denn zusätzlich noch ausformulieren? Dann würde es denk ich auch reichen (wie im Urteil) einfach alle verwirklichten §§ nacheinander zu zitieren und ganz am Schluss 52, 53.
Ich wollte es eigentlich nicht mehr ausformulieren, da die genauen Straftatbestände ja schon im Gutachten und den Konkurrenzen ausformuliert sind, und das Ende nur nochmal die Zusammenstellung sein soll [warum müssen wir eigentlich ne Zusammenstellung vom Ergebnis machen, wenn nichts weniger als das Ergebnis zählt?...]
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