Mittäterschaft und Rücktritt eines Beteiligten
Moderator: Verwaltung
Mittäterschaft und Rücktritt eines Beteiligten
bitte brauche eure hilfe beim vollgenden fall.
X ist als Koch beim Multimillionär O eingestellt.
Eines Abends treffen sich X, Y und Z abends zum Kartenspielen.
Während des Spiels erzählt X wie schnell man doch reich werden kann, wenn man in die Villa des O einbricht und dort ein paar Van-Gogh und Monet Gemälde stiehlt und dass es eine einmaige Gelegenheit ist, da O mit seiner Frau am Wochenende nicht da ist.
Y und Z finden die Idee gut.
Es wird vereinbart, dass auch für den Fall Waffen mitgeführt werden sollen. Für den Weiterverkauf der Gemälde will sich X kümmern.
Am nächsten Tag kommen dem X Bedenken und teilt dem Y und Z mit, dass er nicht mehr mitmacht und mit der Sache nichts mehr zu tun haben möchte.
Y und Z lassen sich davon nicht abhalten und führen ihre Tat erfolgreich aus.
Wie haben sich X , Y und Z strafbar gemacht ?
X ist als Koch beim Multimillionär O eingestellt.
Eines Abends treffen sich X, Y und Z abends zum Kartenspielen.
Während des Spiels erzählt X wie schnell man doch reich werden kann, wenn man in die Villa des O einbricht und dort ein paar Van-Gogh und Monet Gemälde stiehlt und dass es eine einmaige Gelegenheit ist, da O mit seiner Frau am Wochenende nicht da ist.
Y und Z finden die Idee gut.
Es wird vereinbart, dass auch für den Fall Waffen mitgeführt werden sollen. Für den Weiterverkauf der Gemälde will sich X kümmern.
Am nächsten Tag kommen dem X Bedenken und teilt dem Y und Z mit, dass er nicht mehr mitmacht und mit der Sache nichts mehr zu tun haben möchte.
Y und Z lassen sich davon nicht abhalten und führen ihre Tat erfolgreich aus.
Wie haben sich X , Y und Z strafbar gemacht ?
-
- Super Power User
- Beiträge: 821
- Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43
-
- Super Power User
- Beiträge: 799
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26
Warum nach der letztenFrage ist doch ein umfassendes Gutachten zu erstellen :-)ProstG! hat geschrieben:Vielleicht bringst Du ein paar eigene Gedanken, um den Einstieg zu erleichtern?!
Normal weiße ich nicht auf Rechtschreibfehler hin, und mache wohl auch selber mehr als genug. Aber das hier tut schon heftig weh...vollgenden fall.
-
- Super Power User
- Beiträge: 821
- Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43
-
- Super Power User
- Beiträge: 799
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26
- pHr3d
- Power User
- Beiträge: 710
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 18:20
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
autsch !!! Das war wirklich ein krasser Rechtschreibfehler.
vollgenden#folgenden
Also ich würde Y und Z gem. §§ 242 I, 243, 244 I Nr. 1a, 25 II Stgb bestrafen.
- Problem würde eventuell bei der Absicht der rechtswidrigen Zueignung auftreten im Falle , dass Y und Z die gestohlenen Gemälde weiterverkaufen.
X würde ich wegen Anstiftung bestrafen. Auch wenn X mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollte, war er doch derjenige der den Tatentschluss bei Y und Z hervorgerufen hat.
-Probleme sehe ich bei §§ 31 I Nr. 2 und 3 sowie § 31 II StGB.
vollgenden#folgenden
Also ich würde Y und Z gem. §§ 242 I, 243, 244 I Nr. 1a, 25 II Stgb bestrafen.
- Problem würde eventuell bei der Absicht der rechtswidrigen Zueignung auftreten im Falle , dass Y und Z die gestohlenen Gemälde weiterverkaufen.
X würde ich wegen Anstiftung bestrafen. Auch wenn X mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollte, war er doch derjenige der den Tatentschluss bei Y und Z hervorgerufen hat.
-Probleme sehe ich bei §§ 31 I Nr. 2 und 3 sowie § 31 II StGB.
- pHr3d
- Power User
- Beiträge: 710
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 18:20
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Hmm also das sie die Gemälde weiterverkaufen ist kein Problem, vorübergehend eigenen sie sich die dinger ja an. Und der X stiftet die beiden erfolgreich an also nix mit §30 I. Habe lange kein StrafR mehr gemacht, kann mich also täuschen aber problematisch ist die Fallkonstellation eigentlich nicht.
I'm not happy till you're not happy.
-
- Super Power User
- Beiträge: 799
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26