Methodik?!?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Methodik?!?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!
Habe eine Frage bezüglich der Methodik der Fallbearbeitung. Mit klar gestellten Klausuren komme ich ja klar, aber ich stoße ab und an auf Fälle, die so nie geübt werden. Ich meine damit Sachverhalte, in denen alle wichtigen Angaben fehlen. Bspw. keine Motivationsaspekte. Angenommen eine Person begeht einen Diebstahl/Raub, alles ist schon beendet, die Person ist sogar schon ohnmächtig und dann schießt er die Person ohne aus dem Sachverhalt ersichtlichen Grund noch an. Dann kann man doch nicht einfach Verdeckungsabsicht unterstellen oder ein anderes Mordmerkmal gerade wegen der hohen Strafandrohung.
Oder man weiß, dass jemand bei der einer Straftat hilft, also gewisse Tätigkeiten übernimmt. Es steht aber kein Anhaltspunkt im Sachverhalt , ob er wirklich die Hintergründe seines Tuns kannte. Es wirkt aber auch nicht überzeugend, dass er nichts davon wußte.
Kennt jemand Übungsfälle, die so nichtsaussagende Sachverhalte bearbeiten?
Liebe Grüße,
Estrella #-o #-o
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ME ist zwar einerseits eine "lebensnahe Auslegung" des SVs erlaubt und verlangt.
Sprich in deinem Gehilfenbsp. würd ich die fehlenden Angaben zum subj Willen nicht problematisieren oder ablehnen, wenn überhaupt keine Anhaltspunkte dafür bestehen.

Andererseits ist es mE streng verboten und falsch, in der Klausur sozusagen eine Beweiswürdigung vorzunehmen und aus irgendwelchen genannten Tatsachen auf andere zu schließen ("Sachverhaltsquetsche"). In deinem ersten Bsp wäre es daher meiner Meinung nach falsch, aufgrund irgendwelcher äußerer Umstände auf Verdeckungsabsicht zu schließen, wenn im SV keine Motivationsaspekte genannt sind.

Konkrete Übungsfälle kann ich dir dazu leider nicht nennen, denke auch nicht, dass es die gibt. ME handelt es sich nämlich bei einem unvollständigen SV schlicht um schlecht gemachte Klausuren und die macht ja niemand mit Absicht. Blöder Tipp, aber denke man muss da einfach ein gewisses "Fingerspitzengefühl" entwickeln. Vielleicht saublöder Tipp. :-k
chris0
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Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35

Beitrag von chris0 »

wie schon gesagt, sind das m.E nach auch einfach schlecht gemachte klausuren. Ich mache es in solchen Fällen immer so, dass ich so ein bisschen "gekünstelt" anprüfe. Nur für den Fall, dass da dann doch erwartet wird, dass man da noch ein Delikt gesehen hat. Also so bspw. Verdeckungsabsicht kann auch bei lebensnaher Auslegung mangels Angaben nicht angenommen werden... Habe allerdings keine Ahnung wie andere das so lösen.
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