154 StPO in HA bringen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Vincent
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154 StPO in HA bringen

Beitrag von Vincent »

Hallo zusammen!

Ich sitze gerade am Feintuning meiner verhassten StGB-Arbeit.
Ich würde bei einer minderschweren Körperverletzung gerne auf den §154StPO verweisen, da der Täter schon genug Mist gebaut hat.

Nun muss ich aber zugeben, dass ich von der StPO und ihrer Anwendung nicht unbedingt Ahnung habe *räusper*. :-w
So wie ich es bis jetzt gelesen habe, wird bei der Prüfung der Schuld dann auf das Sanktionsrecht verwiesen und kurz geschrieben, dass die StA hier nicht ermitteln würde, weil der Täter auch so schon genug um die Ohren hätte.
Ist das soweit richtig?
Wenn ja, schreibe ich das dann kurz in einem Satz runter oder bedarf das einer zeilenraubenden weiteren Prüfung?

Grüße!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also ich würde da die Finger von lassen. Erstens ist es vermutlich nicht gefragt (sondern nur nach der Strafbarkeit?), zweitens haust du womöglich nen Fehler rein (was in dem Bereich schnell passieren kann!) und dann hast du den Korrektor doppelt verärgert...
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Vincent
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Beitrag von Vincent »

Tatsächlich? Hups

Merci vielmals!
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