Nötigungsnotstand

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Nötigungsnotstand

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der A gibt dem B den Schlüssel zu dem Musikladen, in dem er arbeitet, damit sich der B „bedienen“ kann. B klaut nachts die 50.000 $ teure „Original Paul Reed Smith“ Gitarre die Carlos Santana auf seiner letzten Welttournee gespielt hat.
Dann kommt er zu A und will, dass, er (A) Gitarre für ihn verkauft, weil er jetzt doch nicht mehr Gitarre spielen will. A will nicht, worauf B im androht er werde dem Chef des Ladens erzählen, von wem er den Schlüssel hat. Also vertickt A die Klampfe.

Erst mal B § 240 = (+) (Und halt noch der Diebstahl und die Beihife des A...)
Und dann...
Wenn ich die Hehlerei des A prüfe, komme ich in der Rechtswidrigkeit zu dem Streit des Nötigungsnotstandes. Ich frage mich nur, was für ein Rechtsgut ist denn in Gefahr? Freiheit !? … allerdings sehr entfernt (?), wenn ich einfach annehme, dass von dem Chef eine Strafanzeige gestellt wird. Ist der Arbeitsplatz an sich geschützt? Oder die soziale Stellung? Verlust des Einkommens? Aber Zukünftige Vermögenswerte zählen ja auch nicht...!?
:-k
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Soweit kommst du meiner Meinung garnicht. Es gibt ja bei der Hehlerei den Streit, dass zwischen Vortäter und Hehler Einverständnis herrschen muss. Naja, den Meinungstreit musst du dann ein wenig ausdiskutieren. Der Wortlaut hilft dir hier nicht weiter. Jedoch sprechen die systematische Stellung (neben Begünstigung) und die Historie (Hehlerei war früher (ich glaub im ALR) Teil der Begünstigung) für ein Einverständnis. Das ist hier jedoch nicht gegeben. Demnach Hehlerei (-).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich meine das funktioniert nur in eine Richtung, oder?
Wenn der "Hehler" die Sache dem Vortäter abschwindelt, durch Erpressung erlangt oder ohne sein Einverständnis einfach weiterverkauft. Die Idee ist doch, dass eben dieses Verhalten eines Hehlers keinen Anreiz bietet Straftaten zu begehen, weil der Vortäter selber übers Ohr gehauen wird. Aber wenn nun der Vortäter den "Hehler" zum Verkauf nötigt ... dann ist das doch egal oder?
Oder passt das nur wieder, wenn ich jemanden am Verkaufsanteil beteilige? Was hat den "Indizwirkung", dass ein Einverständnis vorliegt? Was ist denn, wenn der "Hehler" gegen seinen Willen verkaufen muss, dann aber eine Provision erhält. Überwiegt das dann das fehlende Einverständnis? (Wenn es überhaupt nötig ist?) Oder schmeiße ich hier gerade ganz viel durcheinander und merke dass nur nicht mehr?
:crazy:
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