"Ich verachte und missachte Sie!" - Beleidigung?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
dionysos
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2673
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
Ausbildungslevel: RRef

"Ich verachte und missachte Sie!" - Beleidigung?

Beitrag von dionysos »

Die Definition einer Beleidigung gem. § 185 lautet: Die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Wenn ich jetzt aber jemandem erkläre, ihn nicht zu achten sowie zu missachten, ist das in dem Wortlaut eine Beleidigung? Müsste eigentlich, kommt mir aber komisch vor.

Was meint ihr?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Definition einer Beleidigung gem. § 185 lautet: Die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.
Merke bitte: "Die" Definition der Beleidigung gibt es nicht; es gibt nur unterschiedliche Definitionsvorschläge unterschiedlicher Autoren bzw. Gerichte. Die oben genannte ist m. E. misslungen, da zunächst einmal die "Nichtachtung" einer Person keine Beleidigung darstellt. Wenn A den B nicht achtet, beleidigt er ihn dennoch nicht. Beleidigen bedeutet, jemandem "Leid" zuzufügen, und da meine ich sogar, dass nicht einmal ein "Missachten" genügt. Demzufolge komme ich zu dem Ergebnis, dass in dem von dir genannten Beispiel keine Beleidigung vorliegt. (Wahrscheinlich kommen zu diesem Ergebnis auch etliche, die oben genannte Definition verwenden, aber die betrügen sich natürlich selbst).
Benutzeravatar
dionysos
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2673
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von dionysos »

Ich hab eine Definition gefunden, die zusammenfasst, was du gesagt hast:

"Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) ist Ehrverletzung durch Kundgabe der Nichtachtung oder Mißachtung."

Weil der o.g. Satz dazu nicht geeignet ist -> keine Beleidigung.


Vielen Dank (und Respekt dafür, um 4:01 noch ne Antwort zu schreiben =D> )!
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Ein echter stud. iur. schläft nie...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Nordlicht
Power User
Power User
Beiträge: 661
Registriert: Freitag 7. Januar 2005, 17:49

Beitrag von Nordlicht »

:D
"Das Plattdeutsche kann alles sein: zart und grob, humorvoll und herzlich, klar und nüchtern und vor allem, herrlich besoffen ..." - Kurt Tucholsky
Antworten