Die Definition einer Beleidigung gem. § 185 lautet: Die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Wenn ich jetzt aber jemandem erkläre, ihn nicht zu achten sowie zu missachten, ist das in dem Wortlaut eine Beleidigung? Müsste eigentlich, kommt mir aber komisch vor.
Was meint ihr?
"Ich verachte und missachte Sie!" - Beleidigung?
Moderator: Verwaltung
- dionysos
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Merke bitte: "Die" Definition der Beleidigung gibt es nicht; es gibt nur unterschiedliche Definitionsvorschläge unterschiedlicher Autoren bzw. Gerichte. Die oben genannte ist m. E. misslungen, da zunächst einmal die "Nichtachtung" einer Person keine Beleidigung darstellt. Wenn A den B nicht achtet, beleidigt er ihn dennoch nicht. Beleidigen bedeutet, jemandem "Leid" zuzufügen, und da meine ich sogar, dass nicht einmal ein "Missachten" genügt. Demzufolge komme ich zu dem Ergebnis, dass in dem von dir genannten Beispiel keine Beleidigung vorliegt. (Wahrscheinlich kommen zu diesem Ergebnis auch etliche, die oben genannte Definition verwenden, aber die betrügen sich natürlich selbst).Die Definition einer Beleidigung gem. § 185 lautet: Die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.
- dionysos
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Ich hab eine Definition gefunden, die zusammenfasst, was du gesagt hast:
"Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) ist Ehrverletzung durch Kundgabe der Nichtachtung oder Mißachtung."
Weil der o.g. Satz dazu nicht geeignet ist -> keine Beleidigung.
Vielen Dank (und Respekt dafür, um 4:01 noch ne Antwort zu schreiben )!
"Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) ist Ehrverletzung durch Kundgabe der Nichtachtung oder Mißachtung."
Weil der o.g. Satz dazu nicht geeignet ist -> keine Beleidigung.
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