Ist eine Geldfälschung auch eine Urkundenfälschung?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Ist eine Geldfälschung auch eine Urkundenfälschung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn jemand nach § 146 (Geldfälschung) strafbar ist, hat er dann auch gleichzeitig eine (normale) Urkundenfälschung nach § 267 begangen? Muss die im Gutachten geprüft werden und scheidet dann nur wegen Spezialität aus oder kann man die Urkundenfälschung gleich weglassen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 146 ist lex specialis zu § 267 (siehe z.B. Lackner/Kühl, § 146 Rn. 15), also muss der im Gutachten gar nicht angesprochen werden. (Haut mich, wenn doch. ;)) Allerdings besteht Tateinheit zwischen § 146 I Nr. 3 und einem ggf. ebenfalls verwirklichten § 263.
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