Muss ich diesen Mist können?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tequila
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Beitrag von Tequila »

@Faxel: Bist du Hooligan oder verstehe ich die Bedeutung deiner Signatur falsch?
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Ähhm, das ist ja ne äußert dubiose Seite. Was soll son Mist in der Signatur?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

war früher nur selten bei der Dritten halbzeit dabei, im hinblick auf das examen könnte ich es mir auch nicht leisten.

der spaß an der musik und am sport ist aber geblieben......


insbesondere wird mein verein der SVW jetzt auch direkt von den jungs von KC besungen, wie im barcalied und werder 2004, weil sie aus bremen kommen!


insofern keine dubiose seite auf die ich verweise....und SPORT FREI!


oder sollte ich auf die BO seite verweisen?:-)
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Zum Thema zurück.

Im Studium kann dir so ziemlich alles nützlich sein. Natürlich ist es auch nützlich wenn Du den ganzen MAunz/ Dürig auswenig kennst.

Aber die Zeit ist endlich, und meiner Meinung nach vergeudet mann mit dieser Thematik wertvolle Zeit die man in andere examensrelevantere Themenbereiche stecken kann und sollte.
Wenn Du bereits alles kannst, dann nehme dich doch dieser entzückenden Thematik an , ansonsten stell den Mist ruhig zurück :D


:-({|=
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Baron von Igidor hat geschrieben:
Also bei uns wurde vom Landesjustizprüfungsamt kürzlich ein theoretische Klausur zu Lehrzwecken freigegeben und lief auch im Uniklausurenkurs Strafrecht.
so ist es. diese klausur habe ich auch geschrieben (mit den fragen wie z.B. "was ist der sinn des staatlichen strafens" oder "was besagt/woher kommt nullum crimen sine lege").
bei der klausur hat man genau gesehen, welche leute die ersten 30 seiten übersprungen haben, da sie nach höchstens 15 minuten ihre sachen gepackt haben :)
Auch halte Strafrecht für zwar erforderlich aber nieder.

Allerdings möchte ich eindringlich davor warnen, dieses Teil des Strafrechts wegzulassen. Er ist EX-Stoff und für's Verständnis extrem wichtig.

Zum Zitat. Ich habe diese Grundsätze, nullum crimem, nullum poena, lex praevia, lex scripta, lex stricta, und lex certa gerade gelernt, bzw. wiederholt.

Es ist eine Argumentationgrundlage.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

@faxel:

Ist die aktuell anstehende Entscheidung zum Inzest mit dem geltenden Strafrecht zu entscheiden?!

Nein, denn es sind grundlegende Kenntnisse des System und den Gründen für Strafe erforderlich, die sich eben gerade nicht auf die formelle Rechtslage begrenzen lassen.

Weiteres Beispiel?

Der Mauerschützenfall und die Radbruchsche Formel.

Oder die Frage nach dem lex certa bei der Prüfung der Bestimmtheit des § 240II StGB wegen Sitzblockaden.
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