Fremde Handynr. in Gästebuch publik gemacht. Strafbarkeit?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Dunja
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Fremde Handynr. in Gästebuch publik gemacht. Strafbarkeit?

Beitrag von Dunja »

Fiktiver Fall: Jemand veröffentlicht die Handynr. von jemand anderem in einem Gästebuch im Internet. Ist dies strafbar?

Besten Dank im Voraus.

Dunja
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kommt drauf an....evt. 203
evt. teilnahme an ner nötigung, dafür gibts du aber zuwenig anhaltspunkte

aber im allgemeinen bei privatpersonen eher zweifelhaft, da die rechtsordnung und das rechtsgefühl der bürger kaum dadurch beeinträchtigt wird, so dass es an einem strafgrund fehlen würde (denke ich mal)


eine andere frage sind evt. zivilrechtliche schadenserstazansprüche


die folge des veröffentlichens wäre daher interessant!
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

203???
Naja, erstens dürfte es dann nicht "jemand" sein, sondern es müßte schon einer der in 203 genannten sein und zweitens eine Handynummer als Privatgeheimnis zu nennen? Das läuft eigentlich dem Sinn einer solchen Nummer zuwider, die sollen ja grad Leute kennen.
Wenn die Sache natürlich Folgen hat, die irgendwie zu einem meßbaren Schaden bei Besitzer des Handys führen, kann es zivilrechtlich was geben. Aber eine Strafbarkeit halte ich hier für schwer begründbar...
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Unerträgliche Strafbarkeitslücke!!!
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