§§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also ich lerne gerade mal wieder Grundrechte, und im Pieroth/Schlink steht, dass die §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig seien und gegen Art. 101 I 2 verstoßen sollen.

Wenn dies der Fall ist, warum werden die dann nicht geändert?
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Baron
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Beitrag von Baron »

vielleicht, weil es nur seine meinung ist ?

im übrigen kann es in der stpo schon passieren, dass verfassungswidrige vorschriften über einen längeren zeitraum drin bleiben (z.B. bei der wohnraumüberwachung)
Gelöschter Nutzer

Re: §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pokerface hat geschrieben:Also ich lerne gerade mal wieder Grundrechte, und im Pieroth/Schlink steht, dass die §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig seien und gegen Art. 101 I 2 verstoßen sollen.

Wenn dies der Fall ist, warum werden die dann nicht geändert?
Die Frage beantwortet sich von selbst. Ich finde auch manches verfassungswidrig (z.B. Parkverbot in der Fussgängerzone, Rotlichtblitzer, Verbote in volltrunkenem Zustand Auto zu fahren), schreibe aber keine Lehrbücher drüber.


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Kadet
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Beitrag von Kadet »

Weil der gute Pieroth leider noch kein Verwerfungsmonopol für formelle Gesetze hat :D
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