Also ich lerne gerade mal wieder Grundrechte, und im Pieroth/Schlink steht, dass die §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig seien und gegen Art. 101 I 2 verstoßen sollen.
Wenn dies der Fall ist, warum werden die dann nicht geändert?
§§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig?
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Re: §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig?
Die Frage beantwortet sich von selbst. Ich finde auch manches verfassungswidrig (z.B. Parkverbot in der Fussgängerzone, Rotlichtblitzer, Verbote in volltrunkenem Zustand Auto zu fahren), schreibe aber keine Lehrbücher drüber.Pokerface hat geschrieben:Also ich lerne gerade mal wieder Grundrechte, und im Pieroth/Schlink steht, dass die §§ 7-11 und 13 StPO verfassungswidrig seien und gegen Art. 101 I 2 verstoßen sollen.
Wenn dies der Fall ist, warum werden die dann nicht geändert?
Steilpass