wo strafbarkeit erfragen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

wo strafbarkeit erfragen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi,

mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?

mir fällt da der lehrbuchfall ein, dass jemand sich drogen anbauen will und er fragt bei seinem ordnungsamt nach und die erteilt ne absage (dann gehts um diesen va). bei einem anderen (realen) fall, fragt ein arzt bei der staatsanwaltschaft nach (ging um die frage, ob sein verhalten aktive sterbehilfe wäre).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grundsatz der formellen Gesetzespublizität -> es wird erwartet, dass der Bürger die Gesetze kennt (indem er sie liest zB)
wenn nicht: Rechtsberatung -> ab zum Rechtsanwalt
Die StA hat wohl besseres zu tun...
Gelöschter Nutzer

Re: wo strafbarkeit erfragen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

lea hat geschrieben:hi,

wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
man sollte bei keinem der 3 dieses risiko eingehen - da geht man zum anwalt
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ist der anwalt wirklich bessere anlaufstation? geht ja um persönliche strafbarkeit und wenn bei demjenigen über eine anklage entschieden wird, dann käme mir das argument: "aber ich war doch beim anwalt und der hat gesagt..." ein bisschen löschrig vor. das kann einem ja nicht von der strafbarkeit schützen. aber wenn man eine offizielle auskunft (am besten von der staatsanwaltschaft) hat, dann geht es wahrscheinlich noch nicht mal so um die frage der strafbarkeit (die kann wohl im endeffekt keiner verhindern), sondern darum, dass erst gar keine anklage erhoben wird, bzw endschuldigungsgründe gleich anerkannt werden.

was wäre denn wenn in dem fall des arztes, welcher sterbehilfe leistet, die staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hätte... hätte er sich trotzdem strafbar gemacht, wenn es eben eine einschätzung war, die z.b. der bgh nicht teilt? oder kommt man dann nur in den EBI usw? staatsanwaltschaft fände ich nicht nur für die bessere argumentation in der verteidigung und zusätzlich ist es ja auch billiger.

also meine frage war ja auch eher, zu welcher der öffentlichen behören man da dann in der regel geht (ab und zu wird sowas ja passieren)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

lea hat geschrieben: ...also meine frage war ja auch eher, zu welcher der öffentlichen behören man da dann in der regel geht (ab und zu wird sowas ja passieren)
Solch eine Behörde gibt es nicht.
Wenn ein Polizeibeamter, ein Staatsanwalt oder ein Verwaltungsbeamter da Auskunft erteilt, begibt er sich auf dünnes Eis, weil er die Tat, wie sie sich im Detail darstellen wird, eben doch nicht kennen kann.
Ein seriöser Beamter wird deshalb die Auskunft ablehnen.
Die beste Möglichkeit wäre meines Erachtens ein Rechtsgutachten eines Anwaltes. Aber auch der wird jegliche strafrechtliche Verantwortung ablehnen.
Es ist schlichtweg so, daß niemand wissen kann, wie ein Gericht urteilen wird.
Christoph
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Re: wo strafbarkeit erfragen?

Beitrag von Christoph »

lea hat geschrieben:mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
Schau mal in einem Kommentar/Lehrbuch nach der Reichweite der Entschuldigung gem. § 17, insbesondere den Anforderungen an die Vermeidbarkeit.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

Klein-Fritzchen hat geschrieben:Es ist schlichtweg so, daß niemand wissen kann, wie ein Gericht urteilen wird.
nicht umsonst heisst es ... auf hoher see und vor gericht kann kann selbst gott dir nicht helfen
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

sachen gibts ...
was wäre denn wenn in dem fall des arztes, welcher sterbehilfe leistet, die staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hätte... hätte er sich trotzdem strafbar gemacht
keine behörde, insbes. nicht die StA fertigt derartige gutachten die dann als persilschein dienen

"aber der Dingens hat doch gesagt man darf das machen" - so funktioniert unser rechtssystem nicht

die einzige sichere auskunft (bevor man etwas fragwürdiges vorhat) bietet die eines rechtsanwaltes

die StA wird erst beim Verdacht des Vorliegens von straftaten tätig und zwar indem sie ein Ermittlungsverfahren einleitet
Lacan
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Re: wo strafbarkeit erfragen?

Beitrag von Lacan »

lea hat geschrieben:hi,

mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?

mir fällt da der lehrbuchfall ein, dass jemand sich drogen anbauen will und er fragt bei seinem ordnungsamt nach und die erteilt ne absage (dann gehts um diesen va). bei einem anderen (realen) fall, fragt ein arzt bei der staatsanwaltschaft nach (ging um die frage, ob sein verhalten aktive sterbehilfe wäre).
versuch´s doch mal mit einer Selbstanzeige. Dann hast Du in jedem Fall Klarheit.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ok, scheint wohl niemand zu wissen.

dass die staatsanwaltschaft anscheinend doch eine stellungsnahme abgibt, zeigt ja der fall des arztes (mit der sterbehilfe)...also wenn man zeitungen wie der "zeit" glauben darf

ich wart dann mal mein ref ab und find dann mal raus, ob und wie sowas geht...
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Ich erinnere mich noch dunkel an einen Fall, der mal im 1. Semester besprochen wurde. Es ging um einen Sexshop-Besitzer, der das Verbot, öffentlich Pornos vorzuführen umgehen wollte (was gegen Geld verboten war, oder ist, k.A.), in denen er einfach zur Voraussetzung für den Einlass machte, dass die Leute ein Pornoheft kauften. Der hatte das mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt, die meinte, das gehe so in Ordnung. Der Typ wurde jedenfalls freigesprochen, weil man meinte, er hätte nicht mehr tun können, als rechtlichen Rat einzuholen (Unvermeidbarer Verbotsirrtum, § 17 StGB, mit der Folge, dass die Schuld entfällt.).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was glaubt Ihr, wozu es eigentlich ein Bundesgesetzblatt gibt?Druckereisubventionierung??
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