wo strafbarkeit erfragen?
Moderator: Verwaltung
wo strafbarkeit erfragen?
hi,
mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
mir fällt da der lehrbuchfall ein, dass jemand sich drogen anbauen will und er fragt bei seinem ordnungsamt nach und die erteilt ne absage (dann gehts um diesen va). bei einem anderen (realen) fall, fragt ein arzt bei der staatsanwaltschaft nach (ging um die frage, ob sein verhalten aktive sterbehilfe wäre).
mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
mir fällt da der lehrbuchfall ein, dass jemand sich drogen anbauen will und er fragt bei seinem ordnungsamt nach und die erteilt ne absage (dann gehts um diesen va). bei einem anderen (realen) fall, fragt ein arzt bei der staatsanwaltschaft nach (ging um die frage, ob sein verhalten aktive sterbehilfe wäre).
Re: wo strafbarkeit erfragen?
man sollte bei keinem der 3 dieses risiko eingehen - da geht man zum anwaltlea hat geschrieben:hi,
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
ist der anwalt wirklich bessere anlaufstation? geht ja um persönliche strafbarkeit und wenn bei demjenigen über eine anklage entschieden wird, dann käme mir das argument: "aber ich war doch beim anwalt und der hat gesagt..." ein bisschen löschrig vor. das kann einem ja nicht von der strafbarkeit schützen. aber wenn man eine offizielle auskunft (am besten von der staatsanwaltschaft) hat, dann geht es wahrscheinlich noch nicht mal so um die frage der strafbarkeit (die kann wohl im endeffekt keiner verhindern), sondern darum, dass erst gar keine anklage erhoben wird, bzw endschuldigungsgründe gleich anerkannt werden.
was wäre denn wenn in dem fall des arztes, welcher sterbehilfe leistet, die staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hätte... hätte er sich trotzdem strafbar gemacht, wenn es eben eine einschätzung war, die z.b. der bgh nicht teilt? oder kommt man dann nur in den EBI usw? staatsanwaltschaft fände ich nicht nur für die bessere argumentation in der verteidigung und zusätzlich ist es ja auch billiger.
also meine frage war ja auch eher, zu welcher der öffentlichen behören man da dann in der regel geht (ab und zu wird sowas ja passieren)
was wäre denn wenn in dem fall des arztes, welcher sterbehilfe leistet, die staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hätte... hätte er sich trotzdem strafbar gemacht, wenn es eben eine einschätzung war, die z.b. der bgh nicht teilt? oder kommt man dann nur in den EBI usw? staatsanwaltschaft fände ich nicht nur für die bessere argumentation in der verteidigung und zusätzlich ist es ja auch billiger.
also meine frage war ja auch eher, zu welcher der öffentlichen behören man da dann in der regel geht (ab und zu wird sowas ja passieren)
Solch eine Behörde gibt es nicht.lea hat geschrieben: ...also meine frage war ja auch eher, zu welcher der öffentlichen behören man da dann in der regel geht (ab und zu wird sowas ja passieren)
Wenn ein Polizeibeamter, ein Staatsanwalt oder ein Verwaltungsbeamter da Auskunft erteilt, begibt er sich auf dünnes Eis, weil er die Tat, wie sie sich im Detail darstellen wird, eben doch nicht kennen kann.
Ein seriöser Beamter wird deshalb die Auskunft ablehnen.
Die beste Möglichkeit wäre meines Erachtens ein Rechtsgutachten eines Anwaltes. Aber auch der wird jegliche strafrechtliche Verantwortung ablehnen.
Es ist schlichtweg so, daß niemand wissen kann, wie ein Gericht urteilen wird.
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Re: wo strafbarkeit erfragen?
Schau mal in einem Kommentar/Lehrbuch nach der Reichweite der Entschuldigung gem. § 17, insbesondere den Anforderungen an die Vermeidbarkeit.lea hat geschrieben:mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
- TaxMan
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nicht umsonst heisst es ... auf hoher see und vor gericht kann kann selbst gott dir nicht helfenKlein-Fritzchen hat geschrieben:Es ist schlichtweg so, daß niemand wissen kann, wie ein Gericht urteilen wird.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
sachen gibts ...
"aber der Dingens hat doch gesagt man darf das machen" - so funktioniert unser rechtssystem nicht
die einzige sichere auskunft (bevor man etwas fragwürdiges vorhat) bietet die eines rechtsanwaltes
die StA wird erst beim Verdacht des Vorliegens von straftaten tätig und zwar indem sie ein Ermittlungsverfahren einleitet
keine behörde, insbes. nicht die StA fertigt derartige gutachten die dann als persilschein dienenwas wäre denn wenn in dem fall des arztes, welcher sterbehilfe leistet, die staatsanwaltschaft ihr ok gegeben hätte... hätte er sich trotzdem strafbar gemacht
"aber der Dingens hat doch gesagt man darf das machen" - so funktioniert unser rechtssystem nicht
die einzige sichere auskunft (bevor man etwas fragwürdiges vorhat) bietet die eines rechtsanwaltes
die StA wird erst beim Verdacht des Vorliegens von straftaten tätig und zwar indem sie ein Ermittlungsverfahren einleitet
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Re: wo strafbarkeit erfragen?
versuch´s doch mal mit einer Selbstanzeige. Dann hast Du in jedem Fall Klarheit.lea hat geschrieben:hi,
mal ne konkrete frage (aber keine rechtsberatung):
wenn man sich nicht sicher ist, ob ein verhalten strafbar ist, wo fragt man da idR nach..... bei der polizei, staatsanwaltschaft oder ordnungsamt?
mir fällt da der lehrbuchfall ein, dass jemand sich drogen anbauen will und er fragt bei seinem ordnungsamt nach und die erteilt ne absage (dann gehts um diesen va). bei einem anderen (realen) fall, fragt ein arzt bei der staatsanwaltschaft nach (ging um die frage, ob sein verhalten aktive sterbehilfe wäre).
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
- dionysos
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Ich erinnere mich noch dunkel an einen Fall, der mal im 1. Semester besprochen wurde. Es ging um einen Sexshop-Besitzer, der das Verbot, öffentlich Pornos vorzuführen umgehen wollte (was gegen Geld verboten war, oder ist, k.A.), in denen er einfach zur Voraussetzung für den Einlass machte, dass die Leute ein Pornoheft kauften. Der hatte das mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt, die meinte, das gehe so in Ordnung. Der Typ wurde jedenfalls freigesprochen, weil man meinte, er hätte nicht mehr tun können, als rechtlichen Rat einzuholen (Unvermeidbarer Verbotsirrtum, § 17 StGB, mit der Folge, dass die Schuld entfällt.).