Fremdheit?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fremdheit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo nochmal,

wenn der Ehemann glaubt, seine Frau sei tot und daraufhin die Wohnungstür gewaltsam öffnet, könnte man ja eine Sachbeschädigung prüfen.
Bei der Fremdheit der Sache stellt sich mir aber die Frage, dass er zwar objektiv nicht Alleineigentümer ist, da die Frau (Miteigentümerin) noch lebt. Wie wirkt sich das auf die Fremdheit aus? Erbrecht? Wird er automatisch Alleineigentümer der Tür, wenn die Frau stirbt oder so? Wäre dann der Vorsatz bezüglich der Fremdheit abzulehnen?
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist ein Tatbestandsirrtum, denn bei dem vorgestellten Tod der Ehefrau wäre der Ehemann Erbe des Miteigentumsanteils an der Tür, also Alleineigentümer. Es sein denn, es gibt noch weitere Erben. Dann ist er hinsichtlich des Miteigentumsanteils nur Miterbe. Vorher müsste man allerdings die genauen Eigentumsverhältnisse an der Wohnung und die Verwandtschaftsverhältnisse kennen.
Übrigens: Wenn der Mann die Frau umgebracht hat, ist er ja erbunwürdig und von der Erbfolge ausgeschlossen.

;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Neenee, hat er nicht.
Da steht nur nix von Alleinerbe oder so...
Das ist so verworren???????????????
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Miteigentum schliesst doch schon die Fremdheit mW aus ...
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

SamHawkins hat geschrieben:Miteigentum schliesst doch schon die Fremdheit mW aus ...
Das hab ich anders gelernt: Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Fremd ist eine Sache, wenn sie im (Allein-, Mit-, Gesamthands-)Eigentum eines anderen steht. :wink2:


grtz
BuggerT
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Beitrag von BöhserOnkel »

BuggerT hat geschrieben:Fremd ist eine Sache, wenn sie im (Allein-, Mit-, Gesamthands-)Eigentum eines anderen steht. :wink2:
Genau :D Miteigentum schliesst die Fremdheit aber nicht aus, da der Täter dann nicht Alleineigentümer ist. Ich würde hier auch einen TB-Irrtum annehmen wenn der Mann glaubt, seine Frau sei tot.
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Mal am Rande: Wenn der Mann die eigene Wohnungstür aufbricht, wird er das doch nur tun, wenn er die Frau retten will, ergo wenn er denkt, dass sie noch lebt. Es kann doch gar nicht den Fall geben, in dem sich der Mann denkt: "Oh Gott, ich muss die Tür aufbrechen, damit ich schnell bei meiner toten Frau bin."

Ich weiß, der Sachverhalt ist nun mal so wie er ist. Und es steht jedem frei, seine Haustür einzutreten. Aber irgendwo muss man sich dann auch nicht verrückt machen mit Fallvarianten, die man so nie bearbeiten muss, oder?
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Elandee hat geschrieben:Mal am Rande: Wenn der Mann die eigene Wohnungstür aufbricht, wird er das doch nur tun, wenn er die Frau retten will, ergo wenn er denkt, dass sie noch lebt. Es kann doch gar nicht den Fall geben, in dem sich der Mann denkt: "Oh Gott, ich muss die Tür aufbrechen, damit ich schnell bei meiner toten Frau bin."

Ich weiß, der Sachverhalt ist nun mal so wie er ist. Und es steht jedem frei, seine Haustür einzutreten. Aber irgendwo muss man sich dann auch nicht verrückt machen mit Fallvarianten, die man so nie bearbeiten muss, oder?
Also wenn ich denken würde meine Frau liegt tot in der Wohnung und ich habe keinen Schlüssel dabei könnte ich mir durchaus vorstellen, in die Situation zu kommen, dass ich die Tür eintrete. Ob das vernünftigerweise irgendeinen Sinn macht kann man zwar bezweifeln, aber wer handelt in solchen Ausnahmesituationen schon rational?
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