urkundendelikte-offene anonymität?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

urkundendelikte-offene anonymität?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
jmd. geht in ein hotel und unterschreibt in anwesenheit des hotelpersonals die reservierung mit "napoleon" ist hier eine urkunde gegeben oder liegt ein fall der offenen anonymität vor?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich würd sagen, dass es auf die garantriefunktion ankommt (erkennenlassen des ausstellers)


dies wäre "napoleon" bzw. der visuell vor den personen stehende unterzeichner. insofern liegt eine urkunde vor!
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Das Problem liegt mE nicht in der Frage, ob hier eine Urkunde vorliegt. Für die Annahme einer anonymen Erklärung, bei der evtl die Urkundseigenschaft mangels Garantiefunktion entfallen würde, wäre erforderlich, dass aus den Umständen erkennbar ist, dass in Wirklichkeit niemand für die Erklärung einstehen will und soll.
Bsp: Jemand schreibt als N.N. beleidigende Briefe.

Die Frage ist aber meiner Meinung nach vielmehr, ob die Urkunde unecht ist. Unecht ist eine Urkunde bekanntlich, wenn sie nicht von dem herrührt, der als ihr Aussteller hervorgeht. Maßgeblich ist also eine Identitätstäuschung!

Grundsätzlich wird man annehmen müssen, dass im Rechtsverkehr Personen mit ihrem Namen identifiziert werden. Deshalb ist eine Urkunde regelmäßig unecht, wenn der Aussteller sie mit falschem Namen unterzeichnet.

Eine Ausnahme ist allerdings dort zu machen, wo eine Identitätstäuschung trotz der Verwendung eines falschen Namens nicht vorliegt.
Das ist zum einen dann der Fall, wenn der Aussteller der Urkunde so gekennzeichnet ist, dass über seine Person keine Zweifel bestehen kann (zB Unterzeichnung mit Künstlernamen).
Zum anderen ist die Ausnahme auch dann gegeben, wenn die Richtigkeit des Namens ohne Bedeutung ist, wobei der Verwendungszweck der Urkunde zu berücksichtigen ist. Als Musterbsp wird hier immer der Wirtschaftsboss genannt, der mit seiner Sekretärin inkognito in einem Hotel verweilen will und daher auf dem Meldezettel nur mit "Huber" o.ä. unterschreibt. Hier wird allgemein angenommen, dass der Name für das Hotel ohne Bedeutung ist und somit lediglich eine Täuschung über den Namen vorlieg, was nicht zur Unechtheit der Urkunde führt.
Anders wäre der Fall aber wohl zu beurteilen, wenn der Aussteller nicht über, sondern mit dem Namen täuscht, zB um sich möglicherweise noch den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel zu entziehen. Dann wäre mE eine Identitätstäuschung zu bejahen.

In deinem Fall müsste man sehen, ob noch nähere Details im SV zu finden sind und dann entsprechend argumentieren.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi,
vielen dank-ich glaub ich habs jetzt kapiert!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi,
vielen dank-ich glaub, jetzt hab ichs kapiert!
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