Abgrenz. Betrug d. schlüssiges Verhalten oder Unterlassen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Abgrenz. Betrug d. schlüssiges Verhalten oder Unterlassen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Folgender Fall mal zur verdeutlichung des Problems:

A wird von B fristlos entlassen. A ist sauer und will etwas mitgehen lassen. So bittet er den C, welcher Gewahrsam an allen Sachen des B hat, ihm einen Teuren Gegenstand auszuhändigen, den A angeblich dem B bringen möchte. C weiss nichts von der Entlassung des A und schöpft keinen Verdacht. Somit händigt er dem A den Gegenstand aus...

Was liegt in dieser Konstellation denn vor?

Ist die Aussage "es dem B bringen zu wollen" eine Täuschung und ist diese auch kausal?
Ist das Auftreten des A ein schlüssiges Verhalten und somit ein aktives Tun?
Oder hat er es lediglich Unterlassen den C über die neue Tatsache "Kündigung" aufzuklären? Woraus entstünde dann die Garantenstellung?

Hab mich nun schon ein wenig mit dieser Frage beschäftigt, bin allerdings noch zu keiner brauchbaren Lösung gekommen.

Bin für jede Hilfe dankbar, toll wäre eine solche oder ähliche Konstellation in Lehrbüchern oder Gerichtsentscheidungen zum nachlesen.
BlaBla
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Beitrag von BlaBla »

bittet er den C, welcher Gewahrsam an allen Sachen des B hat, ihm...
Wenn der C auch ArbN des B ist könnte hier ein gedanklicher Fehler liegen. Gewahrsam hat in der Regel der Arbeitgeber (bzw. Geschäftsinhaber).

Angenommen, der C hat Gewahrsam. Wie wärs mit einem Dreicksbetrug zu Lasten des B ?
Täuschender: A
Irrtum : bei C
Verfügung: durch C
Schaden: bei B
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

C ist Hausangestellte einer Privatperson. Die unklare Sache hier ist jedoch, ob B einen Betrug durch durch Vorspiegeln falscher Tatsachen, schlüssiges Verhalten oder durch UNTERLASSEN (Garantenstellung?) begeht...
BlaBla
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Beitrag von BlaBla »

....So bittet er den C...
Der Hinweis erweckt in mir den leisen Verdacht, dass es wohl eher kein Unterlassen sein wird....

> wenn ich zu jemanden hinlatsche und dem Sage "gib mir mal das da, soll ich zu Cheffe bringen" ist das ja wohl eindeutig ein Handeln.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ich würde hier auch von einem aktiven Tun ausgehen. Die Schwierigkeit beim Betrug ist aber häufig, genau festzustellen, worin die Täuschung liegt. So ist es mE auch hier.

Im Übrigen würde ich hier auch allenfalls von einem Dreiecksbetrug ausgehen. Alternativ kommt ein Diebstahl in mittelbarer Täterschaft in Betracht.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Unterlassensproblem hier anzunehmen, ist Quark. Garantenstellung erst recht. Tatsächliche Anhaltspunkte hierfür?
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