In der gleichnamigen Telenovela wird Julia damit gedroht, ihr Freund werde sofort umgebracht, wenn sie ihn nicht verlasse. Weil sie diese Drohung ernst nimmt und ihn schützen will, verlässt sie ihn auf der Stelle, ohne irgendjemandem von der Drohung zu erzählen.
Strafbarkeit, insbesondere wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten?
Julia - strafbar nach § 138?
Moderator: Verwaltung
Anzeigepflicht besteht nur dann, wenn die Tat ernstlich droht. Durch Verlassen des Freundes ist das nicht mehr der Fall. Überhaupt ist fraglich, ob die Drohung wirklich ernst gemeint war.
Abgesehen davon könnte man schon davon ausgehen, dass in der Morddrohung nur eine Tat nach § 241 lag, die nicht nach § 138 angezeigt werden muss.
Abgesehen davon könnte man schon davon ausgehen, dass in der Morddrohung nur eine Tat nach § 241 lag, die nicht nach § 138 angezeigt werden muss.
- Olli
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Habt Ihr ein Glück, dass Zeitverschwendung vor der Glotze und das Schauen von telenovelas noch nicht strafbar ist...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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