Hilfe bei einer Abgrenzung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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giesi
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Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von giesi »

Hey werte Kollegen und Mitstudenten,

ich bräuchte etwas Hilfe bei der Strukturierung meines Gutachtens. Es geht um Folgendes:

In einem Fall hat jemand ein selbstformuliertes Schreiben als Personalsicherheit abgegeben. Jetzt wollte ich im Gutachten eine Abgrenzung starten, in der ich möglichst jede Personalsicherheit nenne und argumentiere, welche Sicherheit wohl gewollt war.
Wie bringe ich so eine Abgrenzung sinnvoll und vor allem gutachterlich ein? Bringe ich sie schon bei der AGL ein oder erst, wenn eine Abgrenzung tatsächlich nötig wäre?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe :)
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immer locker bleiben
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von immer locker bleiben »

Für alles im Gutachten gilt:
giesi hat geschrieben:... erst, wenn eine Abgrenzung tatsächlich nötig wäre?
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Brainiac
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von Brainiac »

Zustimmung zu ILB.

Aber: idR dürfte sich eine Abgrenzung, bei der je nach Ergebnis eine andere AGL einschlägig wäre, ziemlich früh in der Prüfung anbieten...
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
giesi
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von giesi »

Genau das dachte ich auch. Relativ früh, aber wenn man es braucht.
Dies wäre bei mir aber schon in der Form nötig. Es ist ein relativ unwichtiger Punkt und da wäre es schon seltsam dort den Schwerpunkt der Hausarbeit anzusetzen.

Desweiteren: wie baue ich eine Abgrenzung auf?
Für mich würde sich nur zwei Optionen ergeben:
1. Entweder wie ein Meinungsstreit. Sprich, jede Möglichkeit angeben und die Folgen darstellen und sich dann entscheiden.
2. In der Subsumtion, aber dann wäre die Subsumtion ungefähr 2 - 3 Seiten lang.
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immer locker bleiben
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von immer locker bleiben »

Ohne die Details des Falles zu kennen, würde ich grob wie folgt aufbauen:

1. Die abzulehnden Anspruchsgrundlage
Obersatz: X könnte gegen Y einen Anspruch aus §§ Blablabla haben
Voraussetzungen/Tatbestandsmerkmale a), b), C) ... x)
x) Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass nach [welche Überlegung auch immer das ist] §§ Blabla auf Ansprüche diese Art keine Anwendung findet, wenn [Voraussetzungen].
- Dann den Abgrenzungsstreit bringen
Ergebnis: §§ Blabla hier nicht einschlägig
(ggf., wenn sich der Streit nicht an einem bestimmten Tatbestandsmerkmal entzündet, kann das auch nach dem Obersatz unter dem Stichtwort "Anwendbarkeit" gebracht werden).

2. Anzunehmende Anspruchsgrundlage
Obersatz: ...
Anwendbarkeit: schöne kurze Definition mit Verweis nach oben
Voraussetzungen/Tatbestandsmerkmale

...
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giesi
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von giesi »

Vielen Dank, das hat schonmal geholfen :)

In dem Fall geht es um ein Schreiben, welches eine Personalsicherheit darstellt. Das Schreiben enthält als einzigen Anhaltspunkt die Formulierung, dass der Hauptschuldner vorher nicht behelligt werden muss. Dementsprechend muss zwischen fast allen Personalsicherheiten abgegrenzt werden (Patronatserklärung, Garantievertrag, Schuldbeitritt, selbstschuldnerische Bürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern etc.)
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immer locker bleiben
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von immer locker bleiben »

Dann würde ich nur die anzunehmende Anspruchsgrundlage bringen:
1. Anspruchgrundlage
- Obersatz
- Voraussetzung
a) entsprechende vertragliche Vereinbarung
- Abgrenzung und Entscheidung
b) bis x) alle weitere Voraussetzungen
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giesi
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Re: Hilfe bei einer Abgrenzung

Beitrag von giesi »

Danke dir, das hat mir sehr geholfen! :)
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