Hallo liebes Jura Forum,
ich bin neu hier im Forum und hätte da auch gleich schon mal zwei Fragen, die für mich nicht ganz schlüssig sind. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Der Ausgangsfall ist recht einfach und doch habe ich ein paar Probleme damit.
V (Vater), M (Mutter) gründen zusammen mit ihrem K (Kind) eine GbR um einen kleinen Erlebnispark in einem ihrer Waldstücke zu bauen. K ist erst 17 Jahre alt. Aus dem Sachverhalt ist nicht zu entnehmen, dass die Gesellschaft nur auf eine bestimmte Zeit gegründet wurde. V ist als Geschäftsführer der GbR tätig.
Meine Frage ist, kann K so einfach ein Gesellschafter werden oder wird auch hier die Genehmigung durch das Familiengericht benötigt?
Des Weiteren ist die Frage, wenn K volljährig wird und aus der GbR ausscheiden möchte, kann er das dann nach § 723 Abs. 1 S. 1 BGB oder wird hier automatisch § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB herangezogen? Kann § 723 Abs. 1 S. 1 auch auf volljährig gewordene Kinder angewandt werden?
GbR mit den Eltern
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Re: GbR mit den Eltern
§§ 181, 1629, 1795 BGB sowie § 1822, 1643 BGB
Außerdem: habt Ihr in Eurer Bibliothek nicht das Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts? Band I, § 10 ...
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Re: GbR mit den Eltern
Alles klar super erstmal vielen Dank für die Hilfe. Werde mal in der Bib nachschauen.