Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BAG, Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16: Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Christopher Weidt - Der Rückgriff des Verkäufers im neuen Mängelhaftungsrecht NJW 2018, 263
Der neue § 445 a BGB soll dazu führen, dass Handwerker von Lieferanten mangelhaften Baumaterials Regress
fordern können. Handwerker und Bauherr schließen aber meist einen Werkvertrag, so dass der Regressanspruch
nur über § 439 III BGB funktioniert. Der Beitrag stellt dar, welche Folgen das für die Rechtspraxis hat.
Mal noch was zum neuen Mängelrecht.
Der neue § 445 a BGB soll dazu führen, dass Handwerker von Lieferanten mangelhaften Baumaterials Regress
fordern können. Handwerker und Bauherr schließen aber meist einen Werkvertrag, so dass der Regressanspruch
nur über § 439 III BGB funktioniert. Der Beitrag stellt dar, welche Folgen das für die Rechtspraxis hat.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Zu den Änderungen im Kaufrecht findet sich hier eine Textsynopse samt ergänzender Hinweise:Tobias__21 hat geschrieben:Christopher Weidt - Der Rückgriff des Verkäufers im neuen Mängelhaftungsrecht NJW 2018, 263
Der neue § 445 a BGB soll dazu führen, dass Handwerker von Lieferanten mangelhaften Baumaterials Regress
fordern können. Handwerker und Bauherr schließen aber meist einen Werkvertrag, so dass der Regressanspruch
nur über § 439 III BGB funktioniert. Der Beitrag stellt dar, welche Folgen das für die Rechtspraxis hat.
Mal noch was zum neuen Mängelrecht.
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2017_6_1178.pdf
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ergänzung dazu: Der BGH hat sich für eine Vorlage an den EuGH entschieden.batman hat geschrieben:Am 18.1. wird der BGH darüber entscheiden, ob die Anrechnung der Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB richtlinienkonform ist bzw. ob er darüber lieber nicht selbst entscheiden möchte.
„Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 Euro auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind?“
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16: Kein ersatzfähiger Schaden bei festgesetzter Steuerpflicht nach versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung durch einen Rechtsanwalt.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das wär ja noch schöner. Trotzdem peinlicher Fall.Ant-Man hat geschrieben:BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16: Kein ersatzfähiger Schaden bei festgesetzter Steuerpflicht nach versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung durch einen Rechtsanwalt.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Prägnanter kann man die Argumentation des BGH nicht zusammenfassen.Parabellum hat geschrieben:Das wär ja noch schöner.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17: Außerordentliche Kündigung nach § 563 IV BGB bei "gefährdet erscheinender" finanzieller Leistungsfähigkeit des im Falle des Todes des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Diese Leitsätze sind furchtbar. Verständlichkeit beim schnellen Durchlesen (-)Ant-Man hat geschrieben:BGH, Urteil vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17: Außerordentliche Kündigung nach § 563 IV BGB bei "gefährdet erscheinender" finanzieller Leistungsfähigkeit des im Falle des Todes des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Warum nicht einfach z.B.:
Wenn im Falle des Todes des Mieters die finanzielle Leistungsfähigkeit des eintretenden Nachfolgers im Mietverhältnis gefährdet erscheint, kann der Vermieter dennoch nur in besonderen Ausnahmefällen nach § 563 IV BGB außerordentlich kündigen.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ein Fall aus dem Bereicherunsgrecht:
BGH, Urteil vom 31.01.2018, Az. VIII ZR 39/17: Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen einen Vermieter wegen erfolgter Mietzahlung nach Vertragende.
BGH, Urteil vom 31.01.2018, Az. VIII ZR 39/17: Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen einen Vermieter wegen erfolgter Mietzahlung nach Vertragende.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Hab nur die PM gelesen, dort heißt es: "Zwar haben die Beklagten bei objektiver Betrachtung die hier streitgegenständliche Zahlung von 860 € nicht durch eine Leistung des klagenden Jobcenters, sondern vielmehr durch eine Leistung ihrer (ehemaligen) Mieter enthalten [...]. Dennoch erfolgt die Rückabwicklung der für August 2014 zu Unrecht gezahlten 860 € vorliegend ausnahmsweise nicht im Rahmen der insoweit bestehenden Leistungsbeziehungen gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB [...], sondern steht dem Kläger ein direkter Rückzahlungsanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) gegen die Beklagten zu."Ant-Man hat geschrieben:Ein Fall aus dem Bereicherunsgrecht:
BGH, Urteil vom 31.01.2018, Az. VIII ZR 39/17: Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen einen Vermieter wegen erfolgter Mietzahlung nach Vertragende.
Dann die Begründung: "Denn die Mieter hatten ihren Antrag nach § 22 Abs. 7 Satz SGB II bereits vor Ausführung der streitgegenständlichen Zahlung gegenüber dem Kläger (konkludent durch Vorlage des neuen Mietvertrags) widerrufen. Vor allem aber wussten die Beklagten nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund der Beendigung des Mietverhältnisses bereits bei Erhalt des Geldes, dass ihnen der für den Monat August 2014 überwiesene Betrag von 860 € nicht zustand und es damit an einer Leistung der Mieter als ihrem (ehemaligen) Vertragspartner fehlte." [Hervorhebungen jeweils von mir]
Das finde ich einigermaßen widersprüchlich. Am Ende wird eine Leistung der Mieter verneint (nach objektivem Empfängerhorizont des Vermieters?), am Anfang aber gerade zur Begründung der Dreiecksbeziehung herangezogen.
Bislang hatte der BGH in Fällen, in denen sich im Anweisungsverhältnis (also hier: Mieter und Jobcenter) ein Widerruf ergeben hatte, eine Direktkondiktion des Angewiesenen (hier: des Jobcenters) nur dann angeniommen, wenn der Dritte (hier: der Vermieter) bösgläubig hinsichtlich des Anweisungsverhältnisses war. An den Leistungsbeziehungen änderte sich nichst. Das kann man doch auch hier konstruieren: Wenn der Vermieter wusste, dass der Mietvertrag beendet worden war, musste er mglw. wissen, dass die Anweisung der Mieter an das Jobcenter, an den Vermieter zu leisten, ebenfalls widerrufen war. Zwingend ist das aber nicht. Aus der PM ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass das erforscht wurde...
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das ist leider üblich beim VIII. Zivilsenat.Suchender_ hat geschrieben:Diese Leitsätze sind furchtbar. Verständlichkeit beim schnellen Durchlesen (-)
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23. November 2017 - IX ZR 204/16 zum Fallen von Anwaltsverträgen unter das Fernabsatzrecht und zu den Anforderungen an ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Du postest seit geraumer Zeit fast nur noch Entscheidungen Keine Lust mehr Dich aktiv in den Fachforen zu beteiligen? Jetzt ist auch noch HKP auf unbestimmte Zeit verschwunden...Wir brauchen doch Experten!Ant-Man hat geschrieben:BGH, Urteil vom 23. November 2017 - IX ZR 204/16 zum Fallen von Anwaltsverträgen unter das Fernabsatzrecht und zu den Anforderungen an ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Es ist ein Zeitproblem.Tobias__21 hat geschrieben:Du postest seit geraumer Zeit fast nur noch Entscheidungen Keine Lust mehr Dich aktiv in den Fachforen zu beteiligen?Ant-Man hat geschrieben:BGH, Urteil vom 23. November 2017 - IX ZR 204/16 zum Fallen von Anwaltsverträgen unter das Fernabsatzrecht und zu den Anforderungen an ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.