Fälle des § 312b BGB als besondere Vertriebsform?
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Fälle des § 312b BGB als besondere Vertriebsform?
Der Untertitel 2 vor den §§ 312 ff. BGB lautet: "Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen". Ist nun seit der Reform der §§ 312 ff. BGB im Jahr 2014 ein Vertragsschluss nach § 312b BGB ein Fall einer besonderen Vertriebsform?
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Re: Fälle des § 312b BGB als besondere Vertriebsform?
Die Antwort lautet ja. Ich habe das mit einer Sachen durcheinandergebracht.
- Schnitte
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Re: Fälle des § 312b BGB als besondere Vertriebsform?
Ach, wenn doch nur die ganzen Hausarbeitenschreiber ebenso zügig damit wären, ihre eigenen Fragen zu beantworten...
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375