Folgender Sachverhalt:
A ist beschränkt geschäftsfähig und beobachtet B heimlich dabei wie er seine Mitgliedsdaten bei einem Onlinevesandhandel eingibt.
A bestellt nun unter dem Namen des B ein Handy über das Online-Portal.
Meine Frage ist nun, ob das Online Portal Geld von A oder B verlangen kann bzw ob ein Herausgabeanspruch besteht.
Meiner Meinung nach ist B das Verhalten des A nicht zurechenbar und es besteht auch keine Vollmacht die darauf schließen lässt.
Handeln unter fremden Namen
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Re: Handeln unter fremden Namen
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Handeln unter fremden Namen
Bzw., um ein bisschen mehr added value zu liefern:
Welche Arten von Vollmacht/Vertretungsmacht kennst du denn so? Und welche Arten davon könnten in deinem Hausarbeitenfall eine Rolle spielen?fragerjura hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist B das Verhalten des A nicht zurechenbar und es besteht auch keine Vollmacht die darauf schließen lässt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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